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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Was tun, wenn Behörden Anträge nicht zügig bearbeiten?

In Gesprächen mit dem Bürgerbeauftragten schildern Bürgerinnen und Bürger leider allzu oft: „Ich habe den Eindruck, da tut sich gar nichts. Das Amt reagiert gar nicht auf mein Anliegen.“ Behörden und Ämter hüllen sich tatsächlich manchmal wochen- oder gar monatelang in Schweigen. Und meist bleibt für den Betroffenen keine andere Wahl als abzuwarten. Der Bürgerbeauftragte kritisiert diese Praxis (mit dem Hinweis auf den Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis) und erinnert daran, dass viele Menschen diese Zeit oft nicht haben, sei es aufgrund des Alters, des wenigen Geldes, mit dem sie ihren Unterhalt bestreiten müssen, oder anderer Umstände wie einer angeschlagenen Gesundheit.
In einem konkreten Fall ging es um die Anerkennung einer Berufskrankheit. Der Bürger hatte beim zuständigen Unfallversicherungsträger einen Antrag auf Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit gestellt. Bis auf die Bitte des Unfallversicherungsträgers, einen Fragebogen lückenlos auszufüllen – was der Bürger innerhalb der vorgegebenen Frist auch tat –, erfolgte trotz mehrfacher Nachfragen des Bürgers keinerlei Reaktion oder gar eine Entscheidung auf seinen Antrag. Der Bürger erhoffte sich aber – schon allein wegen seines Alters – eine zügige Bearbeitung durch den Unfallversicherungsträger.

Verzweifelt wandte sich der Bürger schließlich an den Bürgerbeauftragten.

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Lösungsansatz und Ergebnis

Dieser fragte beim Unfallversicherungsträger nach, woran es denn liege, dass bis heute das Verfahren zur Anerkennung der Berufskrankheit trotz Vorliegens vollständiger Unterlagen nicht abgeschlossen und wann mit einem Abschluss zu rechnen sei.

Den durch den Unfallversicherungsträger mitgeteilten aktuellen Bearbeitungsstand, der auch dem Bürger selbst im Verlauf der Bearbeitung hätte kundgetan werden können, gab der Bürgerbeauftragte unverzüglich an den Bürger weiter. Demnach fehle es an der Zuarbeit des ehemaligen Betriebes. Die Behörde habe aber den Betrieb bereits aufgefordert, die fehlenden Unterlagen zeitnah einzureichen, um das Feststellungsverfahren im Sinne des Bürgers zügig abschließen zu können. Wann genau das Verfahren nun abgeschlossen sein wird, konnte der Bürgerbeauftragte dem Bürger zwar nicht sicher sagen, aber zumindest kam wieder Bewegung in die Sache und der Bürger wusste um den Sachstand.

Der Bürgerbeauftragte hält es für dringend nötig, dass Behörden und Ämter Bürgerinnen und Bürger nicht im Unklaren lassen, sondern sie über den Sachstand informieren und aktiv in den Bearbeitungsprozess und Verfahrensablauf einbeziehen. Nur so fühlen sich Bürger nicht als anonymes Objekt eines Verfahrens, sondern gewinnen die Wahrnehmung, „auf Augenhöhe“ behandelt zu werden.

Allgemeine Informationen rund um das Thema Berufskrankheiten finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Link

(Stand: Dezember 2016)

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