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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Überbrückung bis zur Fortzahlung der Invalidenrente

Vor zehn Jahren ist eine Bürgerin, deren Fall belegt, wie Bürger sich im Behörden-Dickicht verirren können, nach Österreich gezogen. Sie hat dort gearbeitet und war krankenversichert. Seit drei Jahren ist die Bürgerin nun EU-Rentnerin und erhält eine EU-Rente aus Österreich und von der Deutschen Rentenversicherung. Beide Renten waren befristet. Einen Folgeantrag hat die Bürgerin persönlich bei der DRV Mitteldeutschland abgegeben. Dieser sei allerdings nie eingegangen. Deshalb stellte sie kurz darauf einen zweiten Antrag. Hierbei wurde ihr der Hinweis gegeben, dass sie bis zur endgültigen Klärung der Fortzahlung ihrer ➤ Invalidenrente eine kurzfristige Weiterzahlung beantragen könne. Diesen Antrag stellte sie auch und bat den Bürgerbeauftragten, sich nach dem Sachstand der Bearbeitung beider Anträge bei der DRV zu erkundigen. 

Da der Bürgerin nun faktisch die finanziellen Mittel fehlten, um die Zeit bis zur Bewilligung der EU-Rente zu überbrücken, wandte sich die Bürgerin an das zuständige Sozialamt. Von dort wurde sie an das ➤ Jobcenter verwiesen. Das Jobcenter wiederum wies sie darauf hin, dass sie keinen Antrag auf ➤ Arbeitslosengeld II stellen könne, da sie ja nicht erwerbsfähig sei, und schickte die Bürgerin wieder zurück zum Sozialamt. Dieses wiederum forderte eine Bestätigung des Amtsarztes an, dass die Bürgerin tatsächlich nicht erwerbsfähig sei, und verwies die Bürgerin erneut zum Jobcenter. Dort erhielt sie nun einen Antrag auf ALG II von der Arbeitsvermittlung, womit die Zuständigkeit des Jobcenters unterstellt wurde. Die Bürgerin war verunsichert, fühlte sich verständlicherweise zwischen den Behörden hin und her geschickt und bat deswegen den Bürgerbeauftragten um Hilfe.

Accordion

Lösungsansatz und Ergebnis

Der Bürgerbeauftragte suchte zunächst einmal das Gespräch mit dem Amtsleiter des Sozialamtes. Dieser bestätigte, dass sich die Bürgerin an das Sozialamt wenden solle, um ein Darlehen für die Zeit bis zur Bewilligung ihrer EU-Rente zu beantragen. Allerdings konnte das Sozialamt nicht weiterhelfen, da das Jobcenter durch Ausgabe des Antrages auf Arbeitslosengeld II seine Zuständigkeit begründet hatte. Das Jobcenter bestätigte dies, denn so lange unklar ist, ob der Antrag auf EU-Rente bewilligt wird, werde die Erwerbsfähigkeit unterstellt. Sobald alle Unterlagen und die Bestätigung der DRV, dass die Bearbeitung des Rentenantrages noch länger andauere, vorlägen, werde der Antrag bearbeitet. 

Zu einem festen Termin sollte die Bürgerin nun den vollständig ausgefüllten Antrag auf Arbeitslosengeld II im zuständigen Jobcenter abgeben. Der Bürgerbeauftragte erkundigte sich parallel dazu bei der DRV über den Stand der Bearbeitung des Antrages der Bürgerin. Im Ergebnis konnte mit Hilfe des Bürgerbeauftragten erreicht werden, dass die Bürgerin bis zur Fortzahlung der EU-Rente ALG II bezieht, das bei einer eventuellen Nachzahlung der Erwerbsminderungsrente verrechnet wird. Somit hat der Bürgerbeauftragte als Lotse für eine schnelle Lösung im Sinne der Bürgerin beigetragen und ihrem Anliegen tatsächlich abgeholfen. 

(Stand: August 2015)

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