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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Sich nicht entmutigen lassen und nicht aufgeben: Bürgerbeauftragter verhilft zu erfolgreicher Verwaltungsentscheidung

In Deutschland leben mehr als vier Millionen Menschen mit einer seltenen chronischen Erkrankung. Für sie alle bedeutet die Erkrankung ein Leben mit vielen Einschränkungen, Problemen und Vorurteilen. Nicht selten laufen sie auch bei Behörden und Verwaltungsstellen „vor Wände“ und werden vom oft jahrelangen, kräftezehrenden Ringen zermürbt.

Ein Beispiel dafür ist folgendes Anliegen einer jungen Frau:

Diese leidet an einer seltenen Hautkrankheit. Sie ist zu 100% schwerbehindert und verfügt über verschiedene Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Sie möchte nun nach erfolgreichem Schulabschluss eine schulische Ausbildung in einem sozialpädagogischen Beruf beginnen. Hierbei hat sie ausdrücklich eine spätere, auf ihre Leistungsfähigkeit abgestimmte, praktische Arbeit im Auge. Die junge Frau verfolgt ihren Berufswunsch mit großer Konsequenz und hat bereits verschiedene entsprechende Praktika (u.a. Kinderkrebsstation, Kinderhospiz) mit Erfolg und guten Zeugnissen absolviert. Auch der behandelnde Arzt hat die Zustimmung zur Durchführung der schulischen Ausbildung erteilt, so dass einem Beginn der Ausbildung zum Ausbildungsjahr 2016/2017 eigentlich nichts im Wege steht.

Nun ist es aber so, dass sich die Ausbildungsstätte fern des Wohnortes der jungen Frau befindet, so dass sich die Frage der Erreichbarkeit stellt. Der bisherige Transport mit dem Behindertenfahrdienst vom Wohnort in die Schule wurde vom Landratsamt finanziert, da es der jungen Frau aufgrund ihrer Erkrankung nicht möglich ist, den ÖPNV zu nutzen. 

Da es jetzt Probleme bei der Kostenübernahme bzw. bei der Durchführung des Transportes in die Ausbildungsstätte gab, hatte sich die junge Frau an den Bürgerbeauftragten gewandt. „Ich möchte diese Ausbildung machen. Ich weiß, dass ich das schaffen kann. Mein Traum darf nicht daran scheitern, dass sich kein Amt, keine Behörde für mein Anliegen – Übernahme der Transportkosten für den Behindertenfahrdienst – zuständig fühlt!“. Denn, so schilderte es die junge Frau weiter, sie habe schon bei verschiedenen Stellen vorgesprochen, aber keine habe sich zuständig gefühlt und immer nur auf die nächste Behörde verwiesen.

Lösungsansatz und Ergebnis

Um im vorliegenden Fall schnellstmöglich zu einem Sachfortschritt zu gelangen, wandte sich der Bürgerbeauftragte zunächst an den Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, um gemeinsam eine Lösung im Sinne der jungen Frau zu finden. Im Anschluss daran suchte der Bürgerbeauftragte Kontakt zum zuständigen Sozialamt und bat unter Hinweis auf die Möglichkeit der Kostenübernahme nach § 92 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SBG XII) um zeitnahe Prüfung der Angelegenheit. 

Im Ergebnis dieser Prüfung schien eine Kostenübernahme für den Behindertenfahrdienst nicht ausgeschlossen, so dass der Bürgerbeauftragte der Bürgerin zu einer Antragstellung riet. Diese sollte im Rahmen einer persönlichen Vorsprache der Bürgerin bei der Behörde erfolgen, um bei dieser Gelegenheit gleich alle Fragen (Erfolgsprognose für die Ausbildung, Notwendigkeit des Transportes mit dem Behindertenfahrdienst usw.) befriedigend und ohne Zeitverzug klären zu können. Ausgelöst durch eine unbedachte Äußerung der Mitarbeiterin bei der Abgabe des Antrags kamen der jungen Frau und ihrer Mutter jedoch massive Zweifel und beide wollten – völlig zermürbt und entnervt von jahrelangen negativen Erfahrungen mit Behörden und deren Unverständnis – entmutigt einen Rückzieher machen. In mehreren längeren, geduldigen Gesprächen konnten die Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten beiden jedoch wieder Zuversicht und die Überzeugung vermitteln, dass es sich lohnt, um sein Recht zu kämpfen. Zudem sagte die Bearbeiterin des Anliegens beim Bürgerbeauftragten ihre persönliche Teilnahme an dem nun zum Antrag anstehenden Erörterungstermin in der Behörde zu. 

Dieser Termin in der Sozialbehörde nahm schließlich einen sehr erfolgreichen Verlauf. Eine Woche später teilte die junge Frau telefonisch sehr erleichtert und glücklich mit, dass die Kosten des Fahrdienstes für die Beförderung zur Ausbildungsstätte im Rahmen der Eingliederungshilfe für das erste Ausbildungsjahr übernommen würden. „Ich freue mich sehr und bedanke mich recht herzlich für Ihre schnelle Hilfe! Ohne Ihren auch persönlich sehr engagierten Einsatz hätte ich aufgegeben!“

Dieses Fallbeispiel zeigt erneut, dass im gemeinsamen Gespräch häufig gute Lösungen gefunden werden können und die Arbeit des Bürgerbeauftragten mitunter auch sehr persönlichen Erfahrungen und die mitmenschliche Ebene betrifft.

(Stand August 2016)

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