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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

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Schnelle Hilfe für Bürger in finanzieller Notlage

Ein Bürger wandte sich an den Bürgerbeauftragten und schilderte seine verzweifelte Lage. Seit einigen Monaten war er erkrankt und wurde zum Jahreswechsel auch noch arbeitslos. Aufgrund der zu spät erfolgten Krankschreibung erhielt er jedoch kein Krankengeld und hatte somit keine eigenen Einkünfte, um seinen Lebensunterhalt sicherzustellen.

Aufgrund dieser Situation empfahl man ihm, sich an das Jobcenter zu wenden und dort Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu beantragen. Dann geriet die Bearbeitung seines Antrages jedoch ins Stocken. Mehrfach wurde dem Bürger eine Liste von Unterlagen mitgeteilt, die er zur Prüfung seiner Ansprüche beizubringen habe. Gegenüber dem Bürgerbeauftragten machte er jedoch glaubhaft, dass er genau diese Unterlagen bereits persönlich beim Jobcenter abgegeben und man ihm versichert habe, dass dies die richtigen Dokumente seien.

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Lösungsansatz und Ergebnis

Der Bürgerbeauftragte nahm mit dem Jobcenter Kontakt auf und bat um kurzfristige Prüfung der Angelegenheit. Er verwies dabei auf die besonderen finanziellen Umstände des Bürgers, die eine schnelle Bearbeitung erforderlich machten.

Das Jobcenter reagierte umgehend und informierte den Bürgerbeauftragten darüber, dass der Bürger zwar richtige Unterlagen eingereicht habe, diese seien jedoch unvollständig. Es müssten noch einige wenige Dokumente zur abschließenden Bearbeitung des Antrages beigebracht werden.

Bei einem erneuten telefonischen Kontakt des JC mit dem Bürger konnte geklärt werden, welche konkreten Unterlagen nun noch fehlten. Nachdem er diese kurzfristig vorgelegt hatte, wurden dem Bürger die beantragten Leistungen vom JC gewährt und die Zahlungen veranlasst.

Letztlich beruhte die verzögerte Bearbeitung und Leistungsgewährung auf einer – aus Sicht des Bürgerbeauftragten - unzureichenden Kommunikation, die wohl auch dadurch erschwert war, dass der Bürger den Sachbearbeitern im JC seine individuelle Situation erklärte, die letztlich prüfende Leistungsabteilung aber diese Informationen nicht in die Beschreibung der noch fehlenden Unterlagen aufnahm.

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