Jobcenter kürzte unberechtigt Arbeitslosengeld
Eine Bürgerin hatte von ihrem zuständigen ➤ Jobcenter einen Bescheid bekommen. Von den ihr zustehenden Leistungen hatte das Amt, da sie Mutter eines Kindes war, ➤ Kindergeld abgezogen. Die Bürgerin bekräftigte allerdings, dass sie kein Kindergeld bekomme, da dieses schon immer direkt an die medizinische Einrichtung gezahlt werde, in welcher das Kind derzeit lebe. Der Abzug des Kindergeldes von ihrem ➤ Arbeitslosengeld sei folglich nicht begründet. Die Bürgerin bat daher den Bürgerbeauftragten zu prüfen, wo hier der Fehler liege. Daraufhin nahm dieser kurzfristig Kontakt mit dem Jobcenter auf und bat um schnellstmögliche Klärung. Eine Mitarbeiterin des Jobcenter prüfte den Sachverhalt, korrigierte den Fehler umgehend und sandte der Bürgerin einen Änderungsbescheid zu.
Innerhalb kürzester Zeit ist es dem Bürgerbeauftragten gelungen, in Kooperation mit dem Jobcenter, die Angelegenheit aufzuklären und den Fehler zu beheben. An dieser Stelle zeigt sich, dass gute Kooperation mit den Behörden maßgeblich für die Arbeit des Bürgerbeauftragten ist, um schnell und unproblematisch Lösungen zu erzielen.
(Stand: März 2015)