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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

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Einstellung der Kindergeldzahlungen verhindert

Der Sohn einer Bürgerin ist Student und hat zusätzlich eine Ausbildung begonnen. Er möchte diese Ausbildung absolvieren und parallel dazu Teile seines Studiums wahrnehmen und abschließen.  

Die Bürgerin erhielt kurze Zeit später ein Schreiben ihrer Familienkasse , in welchem von ihr der Nachweis über den Abbruch des Studiums ihres Sohnes verlangt wurde. Da jedoch der Sohn die Ausbildung parallel zu seinem Studium aufgenommen hat, ein Abbruch des Studiums somit nicht erfolgt ist, konnte die Bürgerin den geforderten Nachweis gar nicht erbringen. Sie hatte des Sachverhalt der Familienkasse direkt mitgeteilt, aber keinerlei Reaktion darauf bekommen. Vor diesem Hintergrund bat die Bürgerin den Bürgerbeauftragten um Unterstützung. Sie erklärte ihm gegenüber ausdrücklich, die Behörde in ihrem Fall vom Sozialgeheimnis zu entbinden. 

Der Bürgerbeauftragte bat die Familienkasse um eine Stellungnahme. Trotz mehrerer Aufforderungen seitens des Bürgerbeauftragten auf sein Schreiben und das der Betroffenen zu antworten, reagierte die Familienkasse zunächst nicht. Später teilte die Familienkasse mit, dass man das erste Anschreiben des Bürgerbeauftragten nicht erhalten hatte und deswegen nicht reagieren konnte. 

Der Bürgerbeauftragte klärte die Familienkasse daraufhin erneut über den Sachverhalt auf. Daraufhin entschied die Familienkasse, dass die Zahlung des ➤ Kindergeldes für den Sohn rechtmäßig ist und daraus resultierend auch fortgesetzt wird. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung dieses Anliegens hat die Familienkasse darauf hingewiesen, dass es grundsätzlich in deren Arbeitsabläufen nicht vorgesehen sei, den Kindergeldberechtigten vom Ergebnis der Prüfung von eingereichten Unterlagen zu informieren. Eine Ausnahme stelle dabei lediglich der Fall dar, dass eine Prüfung zur Einstellung der Kindergeldzahlung geführt hätte. Damit besteht nun auch für die Bürgerin Gewissheit, dass die von ihr nachgereichten Unterlagen ausreichend waren und sie den zu Grunde liegenden Sachverhalt hinreichend belegt hat.

Es sind Situationen wie diese, in denen Menschen manchmal hilflos dem Behördenhandeln gegenüberstehen und nicht wissen, was sie zu tun haben, um die Situation aufzuklären. 

(Stand: Dezember 2014)

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