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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

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Notunterkünfte: Was wird aus den Flüchtlingszelten in Thüringen?

Sie dienten als Notmaßnahme, um geflüchteten Menschen vorübergehend ein Dach über dem Kopf zu bieten: Flüchtlingszelte. 

Nach dem Flüchtlingsstrom 2015/2016 wurden auch in Thüringen Flüchtlingszelte gebraucht und aufgebaut. Nachdem nun kaum noch Flüchtlinge gekommen waren, gingen einige Thüringer davon aus, dass diese Zelte nun nicht mehr benötigt werden und ggf. für alternative Nutzungen zur Verfügung stehen. Dies war auch Anlass zur Frage eines Bürgers, die er an den Bürgerbeauftragten richtete: „Können die vom Land Thüringen angeschafften Flüchtlingszelte für andere soziale Zwecke verwendet werden? Im konkreten Fall als Zelt für eine Jugendfeuerwehr?“

Der Bürgerbeauftragte klärte, dass der Freistaat Thüringen selbst keine Zelte angeschafft habe. Vielmehr seien Zelte vom Deutschen Roten Kreuz und privaten Zeltverleihen in Anspruch genommen worden. Dementsprechend könne der Freistaat Thüringen diese Zelte nicht an ehrenamtliche Einrichtungen abgeben.

Diese Information leitete der Bürgerbeauftragte an den Bürger weiter und konnte nebenbei auch noch ein vielleicht weitverbreitetes Vorurteil ausräumen. 

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