Jobcenter beteiligt sich an Kosten für Hausanschluss
Eine Bürgerin war aufgefordert worden, ihr Grundstück an die öffentliche Entwässerungsanlage anzuschließen. Hierfür verlangte der örtlich zuständige Zweckverband Herstellungsbeiträge.
Das Problem lag nun darin, dass die Bürgerin Bürgergeld bezog und die anfallenden Kosten für die Realisierung eines Anschlusses und die Herstellungsbeiträge gar nicht selbst tragen konnte. Die Bescheide des Zweckverbandes waren bereits bestandskräftig geworden und die Bürgerin war dringend aufgefordert zu handeln. Sie bat daher den Bürgerbeauftragten um Unterstützung für eine zeitnahe und möglichst einvernehmliche Lösung der sie sehr belastenden Angelegenheit.
Lösungsansatz und Ergebnis:
Der Bürgerbeauftragte nahm zunächst Kontakt mit dem zuständigen Jobcenter auf, welches nunmehr prüfte, ob und auf welche Weise hier ggf. eine finanzielle Unterstützung möglich sein kann. Denn ein selbstgenutztes Einfamilienhaus angemessener Größe gehört zum sogenannt „geschonten Vermögen“, weshalb unabwendbare Aufwendungen zur Bewirtschaftung zu den „Kosten der Unterkunft“ zählen. Zum anderen wandte er sich an den Zweckverband und signalisierte, dass man gemeinsam an einer Lösung arbeite, die jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen könnte.
Das Jobcenter erkannte hier Möglichkeiten einer Unterstützung, wobei die einzelnen Voraussetzungen noch in direkter Absprache mit der Bürgerin zu klären waren. Diese sollte aber zunächst erst einmal einen entsprechenden Antrag stellen. Entscheidend für die Unterstützung war u.a., dass der Hausanschluss alternativlos umzusetzen war und die Forderung zeitlich innerhalb des Leistungsbezugs der Bürgerin lag. Beides war hier der Fall.
Im weiteren Verlauf der Bearbeitung hielt der Bürgerbeauftragte einen engen Kontakt zum Zweckverband, klärte mit diesem das weitere Vorgehen in Bezug auf die Herstellung des Anschlusses und erläuterte der Bürgerin den beitragsrechtlichen Hintergrund des erforderlichen Anschlusses und der Beitragszahlung.
Letztlich gewährte das Jobcenter einen Zuschuss für die Schaffung der baulichen Voraussetzungen der Errichtung des notwendigen Hausanschlusses. Für die restliche Summe erhielt die Bürgerin ein Darlehen, welches sie in Raten zurückzahlen kann.
Dank der Vermittlung und intensiven Begleitung durch den Bürgerbeauftragten konnte innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes eine abschließende Klärung und für die Bürgerin eine tragbare Lösung gefunden werden.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine detaillierte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.
Stand: 2025




