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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

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  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
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    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
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Energiepreispauschale für Rentner - Was lange währt, wird auch mal gut

Angesichts der anhaltend hohen Preissteigerungen im Energiebereich im Jahr 2022 hatte die Bundesregierung beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner entlastet werden und eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro (brutto) erhalten sollten. Die Pauschale erhielten alle diejenigen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatten. Die Auszahlung erfolgte als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen Anfang Dezember 2022.

Ein Bürger hatte nun Anfang 2023 den Bescheid erhalten, dass er rückwirkend zum 01.12.2022 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommt. Durch die rückwirkende Bewilligung der Rente gehörte er nun zum Kreis der anspruchsberechtigten Rentner auf Zahlung der Energiepreispauschale, hatte diese aber – nachvollziehbarerweise – im „normalen Ablauf“ nicht bekommen.

Hier galt folgende Regelung: Rentnerinnen und Rentner, die trotz bestehenden Anspruchs keine Energiepreispauschale erhalten hatten, konnten bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV), Knappschaft-Bahn-See, stellen.

Der Mann hatte also im Februar bei der Rentenversicherung bzgl. der Energiepauschale angefragt, dann aber lange nichts von der Rentenversicherung gehört. Da er bis Mitte Juli 2023 noch nichts weiter gehört hatte (keine Auszahlung oder sonstiges), wandte er sich mit der Bitte um eine Information zum Bearbeitungsstand seines Antrages an den Thüringer Bürgerbeauftragten.

 

Lösungsansatz und Ergebnis:

Unter Einbeziehung des Bundesamtes für Soziale Sicherung fand der Bürgerbeauftragte schließlich heraus, dass der DRV Knappschaft Bahn-See bislang kein Antrag des Bürgers auf nachträgliche Auszahlung der Energiepreispauschale vorlag. Die Nachfrage des Bürgerbeauftragten nahm die DRV Knappschaft Bahn-See aber zum Anlass, beim eigentlichen Rentenversicherungsträger des Bürgers zu erfragen, ob der Antrag ggf. dort gestellt worden ist. Dieser bestätigte, dass der Bürger sich telefonisch nach der Energiepreispauschale erkundigt habe und dass man diese Nachfrage sodann als formlosen Antrag gewertet habe, allerdings bisher ohne Ergebnis einer Bearbeitung. Nachdem der Bürgerbeauftragte dem Bürger diesen Zwischenstand mitgeteilt hatte, stellte dieser zur Sicherheit den Antrag nunmehr nochmals schriftlich bei der DRV Knappschaft Bahn-See und im Januar 2024 konnte ihm dann endlich die Energiepreispauschale ausgezahlt werden.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine detaillierte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

Stand: 2024

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