Rundfunkbeitrag - Auf offizielle Schreiben nicht zu reagieren, ist auch keine Lösung!
Eine Bürgerin wandte sich an den Bürgerbeauftragten und bat dringend um Hilfe bei einem Anliegen im Zusammenhang mit einer Forderung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Die Bürgerin trug vor, gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten eine Wohnung zu bewohnen. Diese Wohnung sei über ihren Lebensgefährten beim Beitragsservice gemeldet. Ende vergangenen Jahres habe die die Frau ein Schreiben des Beitragsservice erhalten, in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass ihr Beitragskonto bis einschließlich Dezember 2022 einen offenen Beitrag in Höhe von fast 1.000 € aufweise. Diese offene Forderung betreffe eine Nebenwohnung in einer anderen Stadt. Diese Nebenwohnung sei beim Beitragsservice seit April 2018 gemeldet.
Die Bürgerin bestätigte, unter dieser Adresse tatsächlich bis zum Herbst 2012 eine Nebenwohnung innegehabt zu haben. Allerdings sei sie dort vor über 10 Jahren ausgezogen und habe sich auch entsprechend abgemeldet.
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Lösungsansatz und Ergebnis:
Der Bürgerbeauftragte wandte sich umgehend an den Beitragsservice, schilderte das Anliegen der Bürgerin und bat um Prüfung.
Im Ergebnis dieser Prüfung stellte sich heraus, dass die Bürgerin in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgefordert worden war, eine erweiterte Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, seit wann die Bürgerin nicht mehr unter der Adresse der Nebenwohnung gemeldet ist, vorzulegen. Dieser Forderung war die Bürgerin allerdings nicht nachgekommen. Dementsprechend hatten sich die Beitragsforderungen aufsummiert und nunmehr stand die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher an.
Im Dialog mit dem Beitragsservice setzte sich der Bürgerbeauftragte für die Bürgerin ein und erreichte, dass, soweit die Bürgerin innerhalb der nächsten 2 Wochen eine erweiterte Meldebescheinigung einreicht, der Beitragsservice eine erneute Prüfung des Vorgangs vornehmen wollte. Jetzt erst wurde die Bürgerin aktiv und reichte fristgerecht die geforderte Meldebescheinigung nach. Mit diesem Nachweis konnte dem Anliegen der Bürgerin seitens des Beitragsservice abgeholfen und die Nachzahlung vermieden werden.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.
Stand: 2023