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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.
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Corona-Überbrückungshilfen

Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche, die von der Corona-Pandemie und dem daraus folgenden (Teil)-Lockdown im Jahr 2021 stark betroffen waren, konnten staatliche Unterstützung erhalten. Seit Beginn der Pandemie gab es hierfür verschiedene Corona-Hilfen der Bundesregierung, z. B. die Überbrückungshilfen I-III Plus, die Neustarthilfe oder die sog. November- und Dezemberhilfe. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte, z. B. den Steuerberater.

Anfang November 2021 hatte sich ein Bürger, welcher als Soloselbständiger tätig war, an den Bürgerbeauftragten gewandt. Er trug vor, von den Folgen der Corona-Pandemie wirtschaftlich stark betroffen zu sein. Über seinen Steuerberater hatte er deshalb Anfang Juli 2021 einen Antrag auf Überbrückungshilfe III bei der Thüringer Aufbaubank als der für Thüringer Unternehmen zuständigen Behörde gestellt. Bis auf eine Eingangsbestätigung sowie einen Anhörungsbogen zur Verwendung der Überbrückungshilfe – den der Steuerberater umgehend bearbeitete – hatte der Bürger aber nichts weiter von der Behörde gehört. Da er mittlerweile in finanzielle Schwierigkeiten geraten war, bat er den Bürgerbeauftragten um Unterstützung dahingehend, dass hier nunmehr eine zeitnahe Bescheidung erfolge.

 

Lösungsansatz und Ergebnis:

Im Sinne des Anliegens hatte sich der Bürgerbeauftragte daher umgehend an die Thüringer Aufbaubank gewandt und um Prüfung gebeten. Bereits kurze Zeit später teilte der Bürger mit, dass eine Bewilligung der Corona-Hilfen erfolgt sei, und bedankte sich sehr herzlich für die Unterstützung des Bürgerbeauftragten.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

Stand: 2021

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

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