Corona-Überbrückungshilfen
Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche, die von der Corona-Pandemie und dem daraus folgenden (Teil)-Lockdown im Jahr 2021 stark betroffen waren, konnten staatliche Unterstützung erhalten. Seit Beginn der Pandemie gab es hierfür verschiedene Corona-Hilfen der Bundesregierung, z. B. die Überbrückungshilfen I-III Plus, die Neustarthilfe oder die sog. November- und Dezemberhilfe. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte, z. B. den Steuerberater.
Anfang November 2021 hatte sich ein Bürger, welcher als Soloselbständiger tätig war, an den Bürgerbeauftragten gewandt. Er trug vor, von den Folgen der Corona-Pandemie wirtschaftlich stark betroffen zu sein. Über seinen Steuerberater hatte er deshalb Anfang Juli 2021 einen Antrag auf Überbrückungshilfe III bei der Thüringer Aufbaubank als der für Thüringer Unternehmen zuständigen Behörde gestellt. Bis auf eine Eingangsbestätigung sowie einen Anhörungsbogen zur Verwendung der Überbrückungshilfe – den der Steuerberater umgehend bearbeitete – hatte der Bürger aber nichts weiter von der Behörde gehört. Da er mittlerweile in finanzielle Schwierigkeiten geraten war, bat er den Bürgerbeauftragten um Unterstützung dahingehend, dass hier nunmehr eine zeitnahe Bescheidung erfolge.
Accordion
Lösungsansatz und Ergebnis:
Im Sinne des Anliegens hatte sich der Bürgerbeauftragte daher umgehend an die Thüringer Aufbaubank gewandt und um Prüfung gebeten. Bereits kurze Zeit später teilte der Bürger mit, dass eine Bewilligung der Corona-Hilfen erfolgt sei, und bedankte sich sehr herzlich für die Unterstützung des Bürgerbeauftragten.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.
Stand: 2021