Skip to main content
print-header
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.
zurück zur Auswahl

Per Hausbesuch zum neuen Personalausweis

Wer sollte die Bescheinigung über die Befreiung von der Ausweispflicht kennen? Im Regelfall Institutionen wie Post und Banken, bei denen der Personalausweis oftmals vorgezeigt werden muss. Die zuständige Personalausweisbehörde kann nach dem Personalausweisgesetz Personen von der Ausweispflicht befreien, wenn:

  • diese voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  • für diese ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder diese handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigen vertreten werden oder
  • diese sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Letzteres war bei der ratsuchenden Bürgerin der Fall. Sie bestätigte, dass eine solche Art von Bescheinigung scheinbar nicht sehr bekannt (bei den genannten Institutionen) sei. In ihrem konkreten Fall verweigerte nämlich die Post die Zustellung einer Sendung, da diese die Bescheinigung nicht anerkannte und dementgegen die Vorlage des Personalausweises verlangte. Diesen jedoch konnte die Bürgerin nicht vorlegen, sondern nur die Bescheinigung über die Befreiung der Ausweispflicht. 

Der Bürgerbeauftragte wies auf die Möglichkeit hin, den Personalausweis auf einem anderen Weg neu zu beantragen. Denn für Bürger, die sich wie im vorliegenden Fall wegen einer körperlichen Behinderung nicht ohne Begleitung in der Öffentlichkeit bewegen können, bietet zum Beispiel die Stadt Erfurt ein „besonderes“ bürgerorientiertes Angebot an. Der Bürgerservice unternimmt Hausbesuche und vermittelt ‚mobile‘ Fotografen für Passfotos. Die Bürgerin bedankte sich für diese Informationen und war auch über die Möglichkeit der Neubeantragung des Personalausweises auf dem Weg der Hausbesuche durch den Bürgerservice sehr erfreut.

(Stand: März 2015)

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Die nächsten Termine und Sprechtage

Keine Nachrichten verfügbar.

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten