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Per Hausbesuch zum neuen Personalausweis

Wer sollte die Bescheinigung über die Befreiung von der Ausweispflicht kennen? Im Regelfall Institutionen wie Post und Banken, bei denen der Personalausweis oftmals vorgezeigt werden muss. Die zuständige Personalausweisbehörde kann nach dem Personalausweisgesetz Personen von der Ausweispflicht befreien, wenn:

  • diese voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  • für diese ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder diese handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigen vertreten werden oder
  • diese sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Letzteres war bei der ratsuchenden Bürgerin der Fall. Sie bestätigte, dass eine solche Art von Bescheinigung scheinbar nicht sehr bekannt (bei den genannten Institutionen) sei. In ihrem konkreten Fall verweigerte nämlich die Post die Zustellung einer Sendung, da diese die Bescheinigung nicht anerkannte und dementgegen die Vorlage des Personalausweises verlangte. Diesen jedoch konnte die Bürgerin nicht vorlegen, sondern nur die Bescheinigung über die Befreiung der Ausweispflicht. 

Der Bürgerbeauftragte wies auf die Möglichkeit hin, den Personalausweis auf einem anderen Weg neu zu beantragen. Denn für Bürger, die sich wie im vorliegenden Fall wegen einer körperlichen Behinderung nicht ohne Begleitung in der Öffentlichkeit bewegen können, bietet zum Beispiel die Stadt Erfurt ein „besonderes“ bürgerorientiertes Angebot an. Der Bürgerservice unternimmt Hausbesuche und vermittelt ‚mobile‘ Fotografen für Passfotos. Die Bürgerin bedankte sich für diese Informationen und war auch über die Möglichkeit der Neubeantragung des Personalausweises auf dem Weg der Hausbesuche durch den Bürgerservice sehr erfreut.

(Stand: März 2015)

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