Skip to main content
print-header
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.
zurück zur Auswahl

Parkausnahmeregelungen für Gewerbetreibende

Im Rahmen einer Bürgersprechstunde wandte sich ein Gewerbetreibender in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit an den Bürgerbeauftragten. Er kritisierte, dass sich die Ausstellung der Parkausnahmegenehmigung zunehmend schwieriger gestalte. Mit Aushändigung der aktuellen „Geschäftsparkkarte“ erhielt er die Information, dass die Stadtverwaltung derzeit an einer neuen Richtlinie arbeite, in welcher die konkreten Voraussetzungen für StVO-Ausnahmegenehmigungen aufgelistet werden, bei deren Vorliegen eine Ausnahme von der Pflicht zur Zahlung von Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum gewährt werden kann. Dem Bürger war nun sehr daran gelegen, zeitnah zu erfahren, wie die Regelungen zur Erteilung einer Parkausnahmegenehmigung ab 2015 aussehen werden.

Der Bürgerbeauftragte bat den Bürgermeister der Stadt um Auskunft in dieser Angelegenheit. Dieser bestätigte in seiner Stellungnahme, dass derzeit an dieser Richtlinie, die eine Befreiung zur Zahlung von Parkgebühren im öffentlichen Verkehrsraum formuliert, gearbeitet werde. Sobald die Verwaltungsrichtlinie in Kraft getreten ist, werde die Stadt den Bürger über die neuen Regelungen zur Erteilung einer Parkausnahmegenehmigung direkt informieren.

Diese Auskunft leitete der Bürgerbeauftragte an den Bürger weiter.

(Stand: März 2015)

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Die nächsten Termine und Sprechtage

No news available.

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten