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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Kein Anschluss unter dieser Nummer? – Nutzbarkeit der einheitlichen Behördennummer 115 in Thüringen

Dass die bundeseinheitliche Behördeneinwahl 115 in Thüringen nicht zur Verfügung stehe, kritisierte ein Bürger und wandte sich, um hier eine Verbesserung zu erreichen, an den Bürgerbeauftragten.

 

 

 

 

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Lösungsansatz und Ergebnis:

Nach eigenen Recherchen des Bürgerbeauftragten hatte sich der Freistaat entschlossen, die Behördennummer als eines der Projekte in den Maßnahmenplan zum E-Government aufzunehmen. Voraussetzung dafür sei die Mitwirkung der Kommunen. 

Zu dem aktuellen Stand der Umsetzung der Einführung der einheitlichen Behördennummer 115 in Thüringen bat der Bürgerbeauftragte daher nun das zuständige Thüringer Finanzministerium (TFM) um eine Zuarbeit. Dieses teilte Folgendes mit: 

„(…) die einheitliche Behördenrufnummer 115 ist ein vom IT-Planungsrat initiiertes Projekt, an dem sich 12 der 16 deutschen Bundesländer sowie die Bundesverwaltung selbst und 470 Kommunen, auf freiwilliger Basis, beteiligen.

In Thüringen hat der Saale-Holzland-Kreis bereits die Behördenrufnummer 115 eingeführt. Die meisten Fragen, welche über die 115 beantwortet werden, betreffen die kommunale Ebene, so dass der Fokus bei der Einführung der 115 auf den Kommunen liegt. Das Thüringer Finanzministerium steht zu dieser Thematik in einem regelmäßigen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden, zuletzt in einer gemeinsamen Sitzung am 9. November 2017. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände teilten mit, dass die Kommunen mit dem Saale-Holzland-Kreis in einem praktischen Erfahrungsaustausch stehen und sich zu gegebener Zeit entsprechend positionieren werden. Im Moment wird eher weniger Bedarf an der Einführung von 115 gesehen. Gemäß Art. 91 der Thüringer Verfassung haben die Gemeinden das Recht, in eigener Verantwortung alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze zu regeln. Insoweit obliegt die Einführung der 115 den Kommunen selbst.  

Die landesweite Einführung der Behördenrufnummer 115 in Thüringen bedarf für eine qualitativ hochwertige Ausführung den Einsatz von mindestens fünf bis sechs qualifizierten Fachkräften und einem jährlichen finanziellen Mitteileinsatz von mind. 1 Mio. Euro. Thüringen setzt in Zeiten der Digitalisierung auf das Internet und bietet u. a. mit dem Serviceportal (http://portal.thueringen.de) einen landeseigenen Service für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen an.“ 

Diesen Stand der Dinge konnte der Bürgerbeauftragte dem betreffenden Bürger mitteilen. Darüber hinausgehend sah der Bürgerbeauftragte im Hinblick auf die Freiwilligkeit der Einführung der bundeseinheitlichen Behördenrufnummer sowohl für Kommunen als auch für die Landesbehörden jedoch keine Möglichkeit, weitergehend im Sinne des von dem Bürger geäußerten Anliegens tätig zu werden. 

Allerdings konnte der Bürgerbeauftragte den Bürger auf die Thüringer Behördennummer, über deren Änderung die Thüringer Allgemeine (TA) in einem Artikel am 04.01.2018 berichtete, hinweisen. In dem Artikel der TA hieß es hierzu: „(…) Wer die (0361) 57 100 wählt, erreicht die Telefonzentrale aller Landesbehörden. Von dort aus werden die Anrufer in Ministerien, aber auch zu den Landesämtern, beispielsweise für den Straßenbau oder den Seuchenschutz oder aber zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften verbunden. Selbst der Landesrechnungshof oder die Landeszentrale für politische Bildung, genauso wie das Parlament samt aller Abgeordneter, ist so mit einem Anruf zu erreichen. (…)“


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