Teilnahme an Schulprojekt für schuldistanzierte Kinder plötzlich gestoppt
Eine Schülerin hatte nach einer Covid-Erkrankung noch mit teils heftigen Nachwirkungen zu kämpfen und konnte aufgrund dessen über einen langen Zeitraum nicht am Unterricht teilnehmen. So befand sie sich zwar offiziell bereits in einer Abschlussklasse, konnte den Abschluss aber aufgrund der Erkrankung, die ihr keinen regelmäßigen Schulbesuch erlaubte, am Ende nicht erwerben.
Zum Glück bot sich ihr später über ein besonders gefördertes Schulprojekt die Chance, weiter am Schulunterricht teilzunehmen mit der Aussicht, doch noch einen Abschluss erwerben zu können.
Sehr zu ihrer Überraschung war ihr nach einem halben Jahr aber plötzlich mitgeteilt worden, dass nur noch schulpflichtige Jugendliche im Projekt betreut werden könnten und sie, da sie bereits 10 Jahre eine Schule besucht hatte und daher nicht mehr schulpflichtig war, von diesem Zeitpunkt an praktisch vom Unterricht ausgeschlossen werden sollte.
Die Eltern der Schülerin wussten sich keinen Rat und baten den Bürgerbeauftragten dringend Unterstützung.
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Lösungsansatz und Ergebnis
Der Bürgerbeauftragte wandte sich unverzüglich an das zuständige Thüringer Ministerium und legte die besondere Situation der betroffenen Schülerin dar. So habe es zu Beginn des Projektes keine Unterscheidung zwischen noch schulpflichtigen und nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen gegeben, so dass neben der Tochter auch einige andere junge Heranwachsende, die ihre Schulpflicht von 10 Jahren bereits erfüllt hatten, am Projekt teilnahmen. Die Schülerin selbst hatte sich insbesondere auch durch die Betreuung von Sozialarbeitern im Projekt sehr gut aufgehoben gefühlt und sei hoch motiviert, da ihr hier das Lernen und die Teilnahme am Unterricht wieder gut möglich waren. Da es ohne Schulabschluss auch nur eingeschränkte Berufsaussichten für das eigentlich sehr intelligente Mädchen gab, sahen Eltern und Tochter dies als einzige reale Chance, in absehbarer Zeit überhaupt einen Schulabschluss zu erwerben, um im Anschluss daran auch eine richtige Berufsausbildung absolvieren zu können.
Das Ministerium prüfte den Sachverhalt und teilte dem Bürgerbeauftragten im Ergebnis mit, dass das Projekt tatsächlich von Beginn an nur für Schülerinnen und Schüler gedacht war, die noch nicht ihre Schulpflicht erfüllt hatten. Insoweit seien Schülerinnen und Schüler, die diese Voraussetzung nicht erfüllten, auf andere Möglichkeiten des nachträglichen Erwerbs von Schulabschlüssen zu verweisen. Vor dem Hintergrund der besonderen Situation der Schülerin erklärte sich das Ministerium aber bereit, den zwischenzeitlich gestellten Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wohlwollend zu prüfen. Im Ergebnis dessen konnte die Schülerin ihre Schulausbildung im Projekt fortsetzen.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.
Stand: 2023