Skip to main content
print-header
  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Vortrag des Bürgerbeauftragten beim Aktivierungstag des Programms "Soziale Teilhabe am Arbeitsleben"

Im Rahmen des Aktivierungstags des Programms "Soziale Teilhabe am Arbeitsleben" hielt der Bürgerbeauftragte am 18. Oktober einen Vortrag in Weimar. An der Veranstaltung nahmen rund 35 Erwerbslose teil, die von den Jobcentern Weimar und Weimarer Land betreut werden. In seinem einleitenden Beitrag erläuterte Dr. Herzberg sein Aufgabenfeld und stellte seine Möglichkeiten der Unterstützung einzelner Bürger vor. Im Weiteren ordnete er seine Tätigkeit als Dienst im Bürger-Staat-Dialog ein.

Das sich anschließende Gespräch nutzte der Bürgerbeauftragte, um den Teilnehmern anhand eines Antrags für Leistungen nach SBG II-Leistungen („Hartz IV“) zu erläutern, welche Daten und Informationen Behörden wie das Jobcenter benötigten, um Anträge korrekt bearbeiten zu können. Dr. Herzberg unterstrich dabei, dass es dabei nicht darum ginge, Betroffene „auszuspionieren“ oder Leistungen vorzuenthalten, sondern um die Einhaltung geltender Gesetze und Verordnungen.

Er betonte jedoch auch, dass es für die Antragsteller häufig schwierig sei, die „Behördensprache“ zu verstehen, weswegen es nicht selten zu Missverständnissen und Verärgerung bei den Bürgern käme. Der Bürgerbeauftragte erläuterte vor diesem Hintergrund sein grundsätzliches Anliegen, in Verwaltungen eine klar verständliche und vor allem nachvollziehbare Sprache einzuführen, die letztlich zu mehr Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen führe. Er bot den Teilnehmern des Aktivierungsprogramms an, dass sie sich bei Fragen oder Unklarheiten im Umgang mit einzelnen Behörden an den Bürgerbeauftragten wenden können.

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Die nächsten Termine und Sprechtage

Keine Nachrichten verfügbar.

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten