Tagung der Bürgerbeauftragten in Schwerin
Schwerin, 3. Mai 2017
Bürgerbeauftragte der Länder: Arbeitslose nicht vorzeitig in Rente drängen
Kreis der Bürgerbeauftragten um Baden-Württemberg erweitert
Die parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten haben sich auf ihrer Jahrestagung in Schwerin erneut für Änderungen bei der vorzeitigen Altersrente für Arbeitslose ausgesprochen. Die Bürgerbeauftragten kritisierten die bestehende gesetzliche Regelung, die Bezieher von Arbeitslosengeld II grundsätzlich verpflichtet, mit 63 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen. „Diese Pflicht führt zu immer größeren Nachteilen bei der Altersrente, da das allgemeine Eintrittsalter auf 67 Jahre verschoben wird. Wer vier Jahre vorher in Rente gehen muss, hat enorme Abschläge. Das ist ungerecht und unnötig“, so der Bürgerbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns, Matthias Crone. „Arbeitslose sollen nicht vorzeitig in Rente gedrängt werden. Das mindeste wäre es, die zeitliche Grenze für die vorzeitige Pflichtrente zu verschieben.“
Die Bürgerbeauftragten nahmen in Schwerin den ersten Bürgerbeauftragten in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg, Volker Schindler, in ihre Arbeitsgemeinschaft auf. Schindler nimmt auch die Aufgaben eines Polizeibeauftragten wahr. Crone dazu: „Die Entscheidung eines so großen Bundeslandes für das neue Amt eines Bürgerbeauftragten stärkt die Idee des unabhängigen Ombudsmans, der Behördenentscheidungen prüft und für Bürger vermitteln kann. Wir sind sicher, dass diese Idee zeitgemäß ist und weitere Anhänger in Deutschland finden wird.“
Bisher gab es Bürgerbeauftragte in Deutschland nur in den Länder Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Europa gibt es hingegen in den meisten Staaten und Regionen Ombudsleute.
Die Beratungen der Bürgerbeauftragten betrafen vor allem soziale Themen, aber auch Fragen der Windenergie oder der Polizei. Die Frage nach einer guten schulischen Inklusion von Kindern mit Behinderungen nahm breiten Raum ein. Bei den Bürgerbeauftragten gehen dazu immer wieder Beschwerden über unzureichende Bedingungen für die Teilhabe von Schülern mit Behinderungen am gemeinsamen Unterricht ein. Die Bürgerbeauftragten dazu: „Inklusion braucht aber solide Voraussetzungen – beim Schulpersonal, in den Schulräumen, in den Klassengrößen. Die sonderpädagogische Förderung muss gut dosiert sein. Eingliederungshilfen dürfen nicht zögerlich gewährt werden. Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif.“ Schlechte Bedingungen gefährdeten die Akzeptanz der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.