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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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  • Dokument mit einem Stift darauf

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Steigende Heizkosten! Thüringer Bürgerbeauftragter fordert: Jobcenter und Sozialämter müssen schnell und angemessen handeln

„Viele Betroffene befürchten, dass die extrem gestiegenen Heizkosten nicht vom Sozialamt oder vom Jobcenter übernommen werden könnten. Angesichts von hohen Nachforderungen bei der Nebenkostenabrechnung und deutlich höheren Abschlagsforderungen breiten sich Unsicherheit und auch Existenzangst aus.“ Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, fordert deshalb, dass die Sozialleistungsträger schnell, transparent und der Situation entsprechend auf diese Ängste  reagieren. Wörtlich: „Hier müssen die Angemessenheitsgrenzen der Heizkosten entsprechend der steigenden Preise unbedingt angepasst werden.“

Herzberg weiter: „Die Ungewissheiten sind vielfältig: Da wird die Kostenübernahme für die notwendige Heizölbetankung durch das Sozialamt infrage gestellt oder das Jobcenter verweigert die Zustimmung zum Umzug, weil die Nebenkostenvorauszahlungen über den Vorgaben von örtlichen Satzungen liegen.“

Der Bürgerbeauftragte betont, dass die Leistungsbezieher einen Anspruch darauf haben, dass die angemessenen Heizkosten vom Sozialleistungsträger übernommen werden. Er weist darauf hin, dass für die Angemessenheit nicht der  Geldbetrag, sondern vielmehr der jeweilige Verbrauch entscheidend ist. Der Verbrauch muss angemessen sein. Herzberg „Ich fürchte, dass nicht alle Behörden dies bereits so bei ihren Entscheidungen über die Leistungen umsetzen.“

Herzberg erwartet zudem, dass in den kommenden Monaten viele Menschen durch die hohen Energiekosten erstmalig auf Sozialleistungen angewiesen sein werden. Mit Blick auf hohe Nachzahlungen aufgrund der jährlichen Heizkostenabrechnung meint er: „Es ist hier unerheblich, ob die Nachforderung in Zeiten vor dem Leistungsbezug entstanden ist. Wichtig ist nur, dass der Antrag auf Unterstützungsleistungen spätestens im Monat der Fälligkeit einer Nachzahlung gestellt wird.“

Der Bürgerbeauftragte und sein Team beraten zu diesen Fragen gerne telefonisch unter 0361-57 311 3871.

Pressekontakt für Rückfragen
Susan Kasten
Tel.: 0361 57 31138 78
susan.kasten@buergerbeauftragter-thueringen.de

Geldscheine in Hand vor Heizkörper
Foto: Guenther_Richter/pixelio.de

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