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  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Rundfunkbeitrag: Überprüfungen können zu Ärger führen

Bürgerbeauftragter hilft bei unberechtigten Forderungen

Demnächst übermitteln die Einwohnermeldeämter ihre zum Stichtag 6. Mai 2018 vorhandenen Daten über gemeldete Personen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Ausgehend von diesen Daten wird überprüft, ob für alle Häuser, Wohnungen oder auch Wohngemeinschaften die gesetzlich festgelegten Rundfunkbeiträge entrichtet werden. Denn seit dem 01.01.2013 gilt, dass für jede Wohnung pauschal ein Rundfunkbeitrag von deren Inhaber zu entrichten ist.

Trotz der vom Beitragsservice eingeleiteten Maßnahmen zum Ausschluss von Fehlern kann es vorkommen, dass Bürgerinnen und Bürger unberechtigte Zahlungsaufforderungen erhalten, obwohl sie ihre Beiträge regelmäßig und ordnungsgemäß entrichten. Gegen Bescheide sollten Sie im Zweifel fristgerecht (ein Monat nach Zugang) Widerspruch einlegen und die Schreiben des Beitragsservices keinesfalls ignorieren.

Bei Fragen zu diesen Forderungen oder Problemen mit dem Beitragsservice können Sie sich jederzeit auch an den Thüringer Bürgerbeauftragten wenden. Er kann Sie bei der Aufklärung von Sachverhalten unterstützen, wenn dies nötig sein sollte.

Kontakt:

Telefon: (0361) 57 3113871

E-Mail: post@buergerbeauftragter-thueringen.de

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

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