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  • Thüringer Bürgerbeauftragter - seit 25 Jahren im Dienst von Bürgern, Parlament und Verwaltung

    Foto: Thüringer Landtag
  • Schrift Bürgergeld durchgestrichen, Grundsicherungsgeld hervorgehoben

    Der Bürgerbeauftragte informiert über wichtige Änderungen im (Sozial-)Recht 2026

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Spielzeugbus

    Fall des Monats: Warten auf den Schulbus – kostenpflichtige Betreuungszeit?

    Foto: Sommaruga Fabio/pixelio.de
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Nudeln mit Tomatensoße auf einem Teller

    Mittagessen in der Schule ohne Aufsichtspflicht und Versicherung?

    Foto: Klaus Steves/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Rundfunkbeitrag: Überprüfungen können zu Ärger führen

Bürgerbeauftragter hilft bei unberechtigten Forderungen

Demnächst übermitteln die Einwohnermeldeämter ihre zum Stichtag 6. Mai 2018 vorhandenen Daten über gemeldete Personen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Ausgehend von diesen Daten wird überprüft, ob für alle Häuser, Wohnungen oder auch Wohngemeinschaften die gesetzlich festgelegten Rundfunkbeiträge entrichtet werden. Denn seit dem 01.01.2013 gilt, dass für jede Wohnung pauschal ein Rundfunkbeitrag von deren Inhaber zu entrichten ist.

Trotz der vom Beitragsservice eingeleiteten Maßnahmen zum Ausschluss von Fehlern kann es vorkommen, dass Bürgerinnen und Bürger unberechtigte Zahlungsaufforderungen erhalten, obwohl sie ihre Beiträge regelmäßig und ordnungsgemäß entrichten. Gegen Bescheide sollten Sie im Zweifel fristgerecht (ein Monat nach Zugang) Widerspruch einlegen und die Schreiben des Beitragsservices keinesfalls ignorieren.

Bei Fragen zu diesen Forderungen oder Problemen mit dem Beitragsservice können Sie sich jederzeit auch an den Thüringer Bürgerbeauftragten wenden. Er kann Sie bei der Aufklärung von Sachverhalten unterstützen, wenn dies nötig sein sollte.

Kontakt:

Telefon: (0361) 57 3113871

E-Mail: post@buergerbeauftragter-thueringen.de

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Wir prüfen Ihr Anliegen, schauen genau hin, beraten und unterstützen Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

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