Rundfunkbeitrag: Überprüfungen können zu Ärger führen
Bürgerbeauftragter hilft bei unberechtigten Forderungen
Demnächst übermitteln die Einwohnermeldeämter ihre zum Stichtag 6. Mai 2018 vorhandenen Daten über gemeldete Personen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Ausgehend von diesen Daten wird überprüft, ob für alle Häuser, Wohnungen oder auch Wohngemeinschaften die gesetzlich festgelegten Rundfunkbeiträge entrichtet werden. Denn seit dem 01.01.2013 gilt, dass für jede Wohnung pauschal ein Rundfunkbeitrag von deren Inhaber zu entrichten ist.
Trotz der vom Beitragsservice eingeleiteten Maßnahmen zum Ausschluss von Fehlern kann es vorkommen, dass Bürgerinnen und Bürger unberechtigte Zahlungsaufforderungen erhalten, obwohl sie ihre Beiträge regelmäßig und ordnungsgemäß entrichten. Gegen Bescheide sollten Sie im Zweifel fristgerecht (ein Monat nach Zugang) Widerspruch einlegen und die Schreiben des Beitragsservices keinesfalls ignorieren.
Bei Fragen zu diesen Forderungen oder Problemen mit dem Beitragsservice können Sie sich jederzeit auch an den Thüringer Bürgerbeauftragten wenden. Er kann Sie bei der Aufklärung von Sachverhalten unterstützen, wenn dies nötig sein sollte.
Kontakt:
Telefon: (0361) 57 3113871