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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

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Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - wer kann über Möglichkeiten der Unterstützung im konkreten Fall beraten

Oft erreichen den Bürgerbeauftragten Anliegen, in denen vorgetragen wird, dass ein Familienmitglied behindert und auf fremde Hilfe angewiesen sei. In den meisten Fällen sind die Angehörigen dann sehr stark eingespannt und in Einzelfällen auch überfordert. Unterstützung wird oft dringend benötigt. Nur: Wer hilft den Angehörigen oder den Betroffenen in diesen Fällen, die richtige nach dem SGB mögliche Leistung zu finden? 

Mit dieser grundsätzlichen Fragestellung hat sich auch der Bürgerbeauftragte auseinandergesetzt und weist in diesem Zusammenhang oft auf die gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation hin, die die Rehabilitationsträger in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eingerichtet haben. 

Die Reha-Servicestellen sind zwar organisatorisch immer bei einem bestimmten Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Rentenversicherungsträger, gesetzliche Unfallversicherungsträger, Agenturen für Arbeit, Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge oder öffentliche Jugend- oder Sozialhilfeträger) angesiedelt. Durch Bildung regionaler Beratungsteams stehen jedoch in jeder Gemeinsamen Servicestelle jederzeit die Mitarbeiter anderer Rehabilitationsträger für Rückfragen zur Verfügung. Grundsatz ist, dass kein Betroffener an eine andere Stelle verwiesen wird, sondern in der Reha-Servicestelle umfassend, qualifiziert und zeitnah beraten wird (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). 

Selbstverständlich können behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen und ihre jeweiligen Vertrauenspersonen auch weiterhin das bestehende Beratungsangebot der einzelnen Rehabilitationsträger (Auskunfts-, Beratungs- und Geschäftsstellen) nutzen. Sofern den Betroffenen bereits bekannt ist, welcher Rehabilitationsträger für sie zuständig ist, sollten sie sich - wie bisher - auch direkt an diese Stelle wenden (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). 

In den Reha-Servicestellen erhalten interessierte Bürger Auskunft über die Zielsetzung, Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussichten möglicher Leistungen zur Teilhabe. Es wird der individuelle Hilfebedarf ermittelt und geklärt, welcher Rehabilitationsträger für die Leistungen zuständig ist. Soweit verschiedene Rehabilitationsträger in Frage kommen, koordiniert die Reha-Servicestelle die Zusammenarbeit dieser Träger. Außerdem geben die Mitarbeiter dieser Servicestelle Hilfestellung bei der Antragstellung und Weiterleitung von Anträgen an den zuständigen Rehabilitationsträger und stehen den Betroffenen bis zur Leistungserbringung unterstützend zur Seite. Einen Beratungstermin können Bürger per Telefon, Fax oder E-Mail vereinbaren.  

Welche Reha Servicestelle in Ihrer Nähe eingerichtet worden ist sowie weitergehende Informationen zu den gemeinsamen Servicestellen finden Sie unter www.reha-servicestellen.de

Eine erste Orientierung zu dieser Thematik bietet zudem auch das Internetportal „einfach-teilhaben.de“. Hierbei handelt es sich um ein Informationsangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welches speziell für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Arbeitgeber eingerichtet wurde. Dieses Portal soll zunächst alle Informationen zum Thema Behinderung bündeln und auf einer zentralen Plattform zur Verfügung stellen. Denn Leistungen für behinderte Menschen, deren Angehörige und Arbeitgeber werden von unterschiedlichen Trägern auf allen staatlichen Ebenen erbracht, so dass es oft gar nicht so einfach ist, sich hier zurecht zu finden. 

Selbstverständlich können sich Bürger mit Fragen hierzu oder soweit sich im Zuge einer Antragsstellung Probleme ergeben sollten, auch gerne an den Thüringer Bürgerbeauftragten wenden. Dieser wird dann versuchen, die gewünschten Informationen zu geben oder zumindest einen geeigneten Ansprechpartner zu benennen.

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