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  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Nothilfe für Studierende ist lebensfremdes Bürokratiemonster

Als lebensfremdes Bürokratiemonster bezeichnet der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, die Überbrückungshilfe für Studierende in Notlagen. Monate verspätet komme nun eine Hilfe, die unzureichend sei. „Die Beantragung setzt eine ganze Reihe von Unterlagen, Erklärungen und Selbstauskünften voraus und muss jeden Monat neu beantragt werden. Für den Monat Juni kann überhaupt erst seit dem 16. ein Antrag gestellt werden – bearbeitet wird der aber erst ab 25. Juni, Geld fließt dann frühestens eine Woche später“ so Herzberg. „Für den Monat August ist das Konto dann mit 500 Euro gefüllt und damit entfällt möglicherweise wiederum die Voraussetzung für die Beantragung im August.“

Und das sei nur eines der Probleme, so Herzberg. Fehlten einzelne Angaben oder Unterlagen, werde der Antrag nicht bearbeitet – so teile es das Deutsche Studentenwerk auf seiner Internetseite mit.

„Viele Studierende haben seit Mitte März keine Möglichkeit mehr für einen Nebenverdienst. Miete und Lebenshaltungskosten mussten aber natürlich weiter bezahlt werden. Wer sich anderweitig gekümmert, verschuldet oder sich bei Familie und Freunden Geld geliehen hat, dass er tilgen muss, erhält nun keinen Zuschuss. Das finde ich ungerecht“ so Herzberg.

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