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    Der Bürgerbeauftragte informiert über wichtige Änderungen im (Sozial-)Recht 2026

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Nothilfe für Studierende ist lebensfremdes Bürokratiemonster

Als lebensfremdes Bürokratiemonster bezeichnet der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, die Überbrückungshilfe für Studierende in Notlagen. Monate verspätet komme nun eine Hilfe, die unzureichend sei. „Die Beantragung setzt eine ganze Reihe von Unterlagen, Erklärungen und Selbstauskünften voraus und muss jeden Monat neu beantragt werden. Für den Monat Juni kann überhaupt erst seit dem 16. ein Antrag gestellt werden – bearbeitet wird der aber erst ab 25. Juni, Geld fließt dann frühestens eine Woche später“ so Herzberg. „Für den Monat August ist das Konto dann mit 500 Euro gefüllt und damit entfällt möglicherweise wiederum die Voraussetzung für die Beantragung im August.“

Und das sei nur eines der Probleme, so Herzberg. Fehlten einzelne Angaben oder Unterlagen, werde der Antrag nicht bearbeitet – so teile es das Deutsche Studentenwerk auf seiner Internetseite mit.

„Viele Studierende haben seit Mitte März keine Möglichkeit mehr für einen Nebenverdienst. Miete und Lebenshaltungskosten mussten aber natürlich weiter bezahlt werden. Wer sich anderweitig gekümmert, verschuldet oder sich bei Familie und Freunden Geld geliehen hat, dass er tilgen muss, erhält nun keinen Zuschuss. Das finde ich ungerecht“ so Herzberg.

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