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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
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Missstand bei den Heilpraktikerprüfungen in Thüringen - Bürgerbeauftragter fordert: Staatliches Prüfungsmonopol muss auch umgesetzt werden

Angesichts der aktuellen Berichterstattung des MDR (ThüringenJournal vom 12. März 2022) darüber, dass in Thüringen ausgebildete HeilpraktikerInnen keine Termine für ihre Abschlussprüfungen erhalten, bekräftigt der Thüringer Bürgerbeauftragte seine Kritik an der aktuellen Situation. Herzberg wörtlich: „Ich sehe hier für die Betroffenen eine massive Einschränkung des Grundrechts auf freie Berufsausübung. Dass dieser Zustand seit über zwei Jahren andauert, ist inakzeptabel und auch nicht mehr mit Corona zu entschuldigen.“

Zum Hintergrund: Nach dem Heilpraktikergesetz bedürfen Heilpraktiker zur Ausübung ihrer Tätigkeit einer Erlaubnis. Diese erhalten sie nach Ablegung der hierfür erforderlichen Prüfungen, für deren Durchführung in Thüringen allein und zentral das Gesundheitsamt der Stadt Erfurt zuständig ist. Die deutschlandweit einheitlichen Prüfungstermine für den schriftlichen Teil wurden in Thüringen mehrfach nicht angeboten. Inzwischen klagen diejenigen, die nach langem Warten die schriftliche Prüfung abgelegt haben, darüber, dass sie keine Termine für den mündlichen Prüfungsteil erhalten. Nach unbestätigten Schätzungen sind in Thüringen ca. 300 Frauen und Männer betroffen.

Herzberg weiter: „Diese für die Betroffenen sehr prekäre Situation halte ich in Anbetracht des staatlichen Prüfungsmonopols sowohl im Hinblick auf die persönliche Situation der Betroffenen und deren berufliches Fortkommen als auch im Blick auf die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit für hochgradig problematisch und dringend änderungsbedürftig. Dieser praktische Stillstand rechtsstaatlicher Verwaltungstätigkeit ist auch mit Hinweis auf die besondere Corona-Situation und Personalmangel nicht zu rechtfertigen. Die Verwaltung hat in Ausgestaltung ihrer Organisations- und Personalhoheit dafür zu sorgen, dass sie die ihr obliegenden Aufgaben mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen ordentlich erledigt.“

Erfurt, 14.03.2022

Heilkräuter und Objekte der alternativen Medizin wie Globuli
Foto: Britta Cornelsen/pixelio.de

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