Kinderfreizeitbonus als finanzielle Hilfe für bedürftige Familien beschlossen
Der Kinderfreizeitbonus wurde im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als finanzielle Hilfe für bedürftige Familien beschlossen. Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen erhalten, um insbesondere Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus. Bei Rückfragen oder Problemen bei der Antragstellung können Sie sich auch an den Bürgerbeauftragten wenden.