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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.

Straßenausbaubeiträge: Petition zur Errichtung eines Härtefallfonds

Noch bis zum 31. Januar 2022 können sich Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Thüringer Landtags an der Petition zur Errichtung eines „Härtefallfonds für rückwirkend erhobene Straßenausbaubeiträge“ beteiligen.

Das Thema wird immer wieder auch an den Bürgerbeauftragten herangetragen. Es geht dabei um die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen obwohl diese 2019 vom Thüringer Landtag abgeschafft worden sind. Dabei sind Maßnahmen betroffen, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden und für die nun erst ein Betragsbescheid erstellt wird.

Im Kontext der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge war seinerzeit vom Parlament eine Härtefallregelung angekündigt worden, die aber bislang noch nicht umgesetzt wurde.

In der Vergangenheit hat der Bürgerbeauftragte im Rahmen seiner Berichterstattung im Petitionsausschuss des Thüringer Landtags wiederholt an das Parlamentsversprechen erinnert und auch Beispiele von Betroffenen benannt, die auch nach 2019 mehrere tausend Euro an Straßenausbaubeiträgen zu entrichten hatten.

Wenn Sie sich beteiligen möchten, finden Sie den Link zur Petition hier:

https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/2300

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Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

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