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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Friedwälder – dem Grunde nach möglich, in Bad Berka weiter schwierig

Zunehmend mehr Menschen interessieren sich für alternative Bestattungsformen, so auch für eine Baumbestattung in einem sog. Friedwald. Um einerseits diesem Wandel der Bestattungs- und Trauerkultur Rechnung zu tragen, andererseits aber eine Kommerzialisierung des Friedhofsbetriebs zu vermeiden, ging der Landtag bei der Novellierung des Bestattungsrechts einen Mittelweg: 

Seit Ende 2016 sind nunmehr in Ergänzung zu herkömmlichen Friedhöfen auch sog. Waldfriedhöfe möglich (das Gelände für die Baumbestattungen ist also rechtlich kein ‚Friedwald‘, sondern ein im Wald befindlicher besonderer Friedhof, für den mit einigen Ausnahmen das Bestattungsrecht gilt). Der Kreis der Friedhofsträger bleibt dabei auf Gemeinden und öffentlich-rechtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften beschränkt.

In Bad Berka hatte sich das dort schon lange geplante Friedwald-Projekt immer wieder verzögert, weil das Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) Bedenken geltend gemacht hatte: Die Verträge zwischen Kommune, Thüringenforst und Friedwald GmbH wiesen dieser Firma nicht nur die Rolle eines sog. Verwaltungshelfers zu, sondern es finde eine – rechtlich nicht zulässige – Vollübertragung des Friedhofsbetriebes statt. Dies sah und sieht die Stadt anders. Nachdem das TMIK seine Bedenken nach geraumer Zeit nun auch substantiiert schriftlich dargelegt hat, kann sich die Stadt jetzt konkret damit auseinandersetzen, ggf. nachbessern und so die Sache voranbringen.

Der Bürgerbeauftragte, an den sich Bürger in dieser Angelegenheit wenden, wird den weiteren Verfahrensgang aufmerksam begleiten. Aus seiner Sicht wäre es zu begrüßen, wenn der gesetzgeberische Wille für die Bürgerinnen und Bürger nun auch ohne weitere Verzögerungen konkret erfahrbar werden würde.

 

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