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  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

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Friedwälder – dem Grunde nach möglich, in Bad Berka weiter schwierig

Zunehmend mehr Menschen interessieren sich für alternative Bestattungsformen, so auch für eine Baumbestattung in einem sog. Friedwald. Um einerseits diesem Wandel der Bestattungs- und Trauerkultur Rechnung zu tragen, andererseits aber eine Kommerzialisierung des Friedhofsbetriebs zu vermeiden, ging der Landtag bei der Novellierung des Bestattungsrechts einen Mittelweg: 

Seit Ende 2016 sind nunmehr in Ergänzung zu herkömmlichen Friedhöfen auch sog. Waldfriedhöfe möglich (das Gelände für die Baumbestattungen ist also rechtlich kein ‚Friedwald‘, sondern ein im Wald befindlicher besonderer Friedhof, für den mit einigen Ausnahmen das Bestattungsrecht gilt). Der Kreis der Friedhofsträger bleibt dabei auf Gemeinden und öffentlich-rechtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften beschränkt.

In Bad Berka hatte sich das dort schon lange geplante Friedwald-Projekt immer wieder verzögert, weil das Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) Bedenken geltend gemacht hatte: Die Verträge zwischen Kommune, Thüringenforst und Friedwald GmbH wiesen dieser Firma nicht nur die Rolle eines sog. Verwaltungshelfers zu, sondern es finde eine – rechtlich nicht zulässige – Vollübertragung des Friedhofsbetriebes statt. Dies sah und sieht die Stadt anders. Nachdem das TMIK seine Bedenken nach geraumer Zeit nun auch substantiiert schriftlich dargelegt hat, kann sich die Stadt jetzt konkret damit auseinandersetzen, ggf. nachbessern und so die Sache voranbringen.

Der Bürgerbeauftragte, an den sich Bürger in dieser Angelegenheit wenden, wird den weiteren Verfahrensgang aufmerksam begleiten. Aus seiner Sicht wäre es zu begrüßen, wenn der gesetzgeberische Wille für die Bürgerinnen und Bürger nun auch ohne weitere Verzögerungen konkret erfahrbar werden würde.

 

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