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  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Förderung privater Heizungsanlagen - Information

Wenn die Heizung im Eigenheim so langsam in die Jahre kommt und ein Austausch notwendig ist, stellt sich die Frage, welche - im besten Fall ökologisch sinnvolle und zugleich sparsame - neue Anlage die Beste wäre. Da der Austausch einer Heizungsanlage auch oft mit hohen Kosten einhergeht, kann es sinnvoll sein, zu prüfen, ob es hierfür evtl. auch eine Förderung vom Staat gibt. Diese kann es dann geben, wenn in der neuen Heizungsanlage erneuerbare Energie genutzt werden soll.

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird seit 2021 die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 neu aufgestellt. Mit der BEG sollen stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien geschaffen und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor geleistet werden.

Im Zusammenhang mit einer öffentlichen Bezuschussung in diesem Bereich muss allerdings darauf geachtet werden, die Fördermittel bereits vor Vorhabenbeginn zu beantragen! Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines entsprechenden Liefer- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen dabei vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich für die rechtzeitige Antragstellung ist das Eingangsdatum beim Fördermittelgeber.

Über die Infotelefone der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Förderfähigkeit einzelner Vorhaben und zu einer möglichen Antragstellung beraten lassen.

  • KfW:  0800/539 9002
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: 0800/0115 000

Sowohl das Infotelefon der KfW (hier erhalten Sie Informationen zu Förderprogrammen der KfW) als auch die Hotline des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (hier werden Sie zu bestehenden Bundesförderrichtlinien beraten) erreichen Sie von Mo-Fr jeweils von 08.00 bis 18.00 Uhr. Auf Grund hoher Nachfrage kann es hier bisweilen zu Verzögerungen kommen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

Thermostat an einer Heizung
Foto: Stephan Poost/pixelio.de

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