Einmalzahlung200 für Studierende und Fachschüler

Einmalzahlung200 – wer bekommt diese Leistung?

Seit 15. März 2023 gibt es für Studierende und Auszubildende eine weitere Unterstützungsleistung, die helfen soll, die gestiegenen Energiekosten abzufedern. Mit der einmaligen Energiepreispauschale mit dem Namen „Einmalzahlung200€“ will die Bundesregierung Menschen in Ausbildung entlasten. 

Die Leistung nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG), welches zum 21.12.2022 in Kraft getreten ist, sollen Studierende sowie (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten. Anspruchsberechtigt sind hier Personen, die zum Stichtag 1.12.2022 bei einer Ausbildungsstätte i.S.v. § 1 Abs. 1, 2 EPPSG angemeldet waren. Darunter fallen neben Studierenden an Hochschulen und Universitäten auch Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen. Diese Einmalzahlung soll junge Menschen angesichts der höheren Belastungen durch gestiegene Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel unterstützen. Diese Leistung muss beantragt werden.

Eine bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der 200 Euro Einmalzahlung ist seit Mitte März für alle Antragsberechtigten möglich unter: www.einmalzahlung200.de 

Weitere Einzelfragen zu dieser Leistung werden hier beantwortet: https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/faq-haeufige-fragen-und-antworten

Bei Fragen zu dieser Leistung können Sie sich auch an den Thüringer Bürgerbeauftragten wenden.

Geldscheine in Lederbörse
Foto: Thommy Weiss/pixelio.de