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  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Einmalzahlung200 für Studierende und Fachschüler

Einmalzahlung200 – wer bekommt diese Leistung?

Seit 15. März 2023 gibt es für Studierende und Auszubildende eine weitere Unterstützungsleistung, die helfen soll, die gestiegenen Energiekosten abzufedern. Mit der einmaligen Energiepreispauschale mit dem Namen „Einmalzahlung200€“ will die Bundesregierung Menschen in Ausbildung entlasten. 

Die Leistung nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG), welches zum 21.12.2022 in Kraft getreten ist, sollen Studierende sowie (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten. Anspruchsberechtigt sind hier Personen, die zum Stichtag 1.12.2022 bei einer Ausbildungsstätte i.S.v. § 1 Abs. 1, 2 EPPSG angemeldet waren. Darunter fallen neben Studierenden an Hochschulen und Universitäten auch Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen. Diese Einmalzahlung soll junge Menschen angesichts der höheren Belastungen durch gestiegene Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel unterstützen. Diese Leistung muss beantragt werden.

Eine bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der 200 Euro Einmalzahlung ist seit Mitte März für alle Antragsberechtigten möglich unter: www.einmalzahlung200.de 

Weitere Einzelfragen zu dieser Leistung werden hier beantwortet: https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/faq-haeufige-fragen-und-antworten

Bei Fragen zu dieser Leistung können Sie sich auch an den Thüringer Bürgerbeauftragten wenden.

Geldscheine in Lederbörse
Foto: Thommy Weiss/pixelio.de

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