Einladung zur Pressekonferenz „Miteinander sprechen - Vorstellung des Pilotprojekts ‚Mündliche Erörterung im Widerspruchsverfahren‘“
Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, wird das Pilotprojekt „Mündliche Erörterung im Widerspruchsverfahren“ gemeinsam mit dem Thüringer Minister für Inneres und Kommunales, Georg Maier, sowie Landrätin Antje Hochwind (Kyffhäuserkreis) und Landrat Harald Henning (Landkreises Sömmerda) der Öffentlichkeit vorstellen. Das Projekt startet zum 1. Mai 2018 in den Landkreisen Sömmerda und Kyffhäuserkreis.
Im Rahmen des Projektes erhalten Bürger, die gegen eine Behördenentscheidung Widerspruch eingelegt haben, die Möglichkeit, ihre Argumente mündlich vortragen und erläutern zu können. Im Anschluss moderiert der Bürgerbeauftragte eine gemeinsame - ebenfalls mündliche - Erörterung der Sach- und Rechtslage mit den beteiligten Behörden. Dies soll zu einem besseren Verständnis auf Seiten des Bürgers und ggf. einer gütlichen Einigung führen.
Die Pressekonferenz findet statt:
am Montag, dem 7. Mai 2018
um 11.00 Uhr
im Thüringer Landtag, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt
LPK-Raum (Raum 122)
Zu diesem Termin sind die Vertreter der Medien herzlich eingeladen.
Ablauf der Pressekonferenz
Gemeinsamer Fototermin der PK-Teilnehmer vor dem LPK-Raum
Begrüßung
Vorstellung und kurze Einführung in das Pilotprojekt „Mündliche Erörterung im Widerspruchsverfahren“ durch den Bürgerbeauftragten Dr. Kurt Herzberg
Erläuterungen zum Pilotprojekt aus Sicht des Innenministeriums durch Minister Georg Maier
Erwartungen der mitwirkenden Landkreise durch die Landräte Antje Hochwind und Harald Henning
Beantwortung von Fragen der Journalisten
Zum Hintergrund des Pilotprojekts:
Das verwaltungsprozessuale Widerspruchsverfahren ist – wie in den meisten anderen Bundesländern auch – ein rein schriftliches Verfahren. Geschriebene Sprache bringt gegenüber gesprochener Sprache jedoch Nachteile mit sich: Einerseits sind Sprachgebrauch, Sprachkompetenz und Verständnishorizont der Kommunikationspartner selten deckungsgleich und damit konfliktträchtig, andererseits ist keine Verständnissicherung durch Rückfragen möglich. Diese beiden Faktoren werden insbesondere dann problematisch, wenn es in der Sache um rechtliche Fachmaterie geht und zwischen den Kommunikationspartnern im Hinblick auf die Fachkompetenz keine ‚Augenhöhe‘ herrscht.
Hier kann ein Dialog zwischen Bürger und Verwaltung bestehende Unklarheiten und Differenzen ausräumen sowie die jeweilige Sicht der Dinge in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verdeutlichen und verständlich machen. Um diesen Dialog auch wirklich zu führen, ist jedoch (oft) die Hilfe eines unparteilichen Dritten erforderlich, der gestörten Interaktions- und Kommunikationsstrukturen konstruktiv begegnen kann. Hier setzt das in Zusammenarbeit mit den Landkreisen Kyffhäuser und Sömmerda realisierte Pilotprojekt des Thüringer Bürgerbeauftragten an.
Weitergehende Informationen finden Sie im Jahresbericht 2017 des Thüringer Bürgerbeauftragten.
Pressekontakt für Rückfragen
Dr. Stephan Zeidler
Tel.: 0361 57 3113878
stephan.zeidler@buergerbeauftragter-thueringen.de