Einladung an die Vertreter der Medien: Übergabe des Tätigkeitsberichts des Bürgerbeauftragten
Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen Dr. Kurt Herzberg übergibt im Rahmen eines Pressetermins seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 an den Präsidenten des Thüringer Landtags, Christian Carius.
Die Übergabe findet statt am:
Mittwoch, dem 14. März 2018
um 14.00 Uhr,
im Thüringer Landtag, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt
LPK-Raum (Raum 122)
Zu dem Termin sind Vertreter der Medien herzlich eingeladen.
Der Bürgerbeauftragte hat gemäß § 5 des Thüringer Gesetzes über den Bürgerbeauftragten dem Landtag jährlich über seine Tätigkeit zu berichten. Der Bericht für 2017 liegt beim oben genannten Termin aus. Er wird an die Mitglieder des Landtags sowie an die Träger der öffentlichen Verwaltung verteilt. Zusätzlich wird die digitale Version nach der Übergabe im Internet unter www.buergerbeauftragter-thueringen.de veröffentlicht.
Im Vorfeld der Übergabe erklärt Dr. Kurt Herzberg: „Bei der Übergabe meines Tätigkeitsberichts an den Thüringer Landtag möchte ich nicht nur die Statistik erläutern, sondern auch ausgewählte Erfahrungen und Problemfelder ansprechen, die mir im vergangenen Jahr bei meiner Arbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch im Umgang mit der Verwaltung aufgefallen sind.“
Ablauf
14:00 Uhr Fototermin Übergabe Jahresbericht 2017
anschl. Statement des Landtagspräsidenten Christian Carius
anschl. Vorstellung des Jahresberichts 2017 durch Dr. Kurt Herzberg
anschl. Nachfragen
Pressekontakt für Rückfragen
Dr. Stephan Zeidler
Tel.: 0361 57 3113878
stephan.zeidler@buergerbeauftragter-thueringen.de
Über den Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen
Der Thüringer Bürgerbeauftragte hilft Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Jeder hat das Recht, sich mit seinem Anliegen an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit den von Bürgern an ihn herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen und hilft ihnen im Umgang mit Behörden. Er wirkt auf eine schnelle, unbürokratische und einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen hin. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen an die entsprechende Stelle weiter.
Weitere Informationen unter www.buergerbeauftragter-thueringen.de.