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  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Der Bürgerbeauftragte informiert: Änderungen durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz ab 01.01.2019

Der Bundestag hat im Oktober 2018 die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie angemessenere Beiträge für Selbständige mit geringem Einkommen beschlossen.

Aktuell zahlen Beschäftigte den Zusatzbeitrag der Krankenkassen allein. Damit soll nun Schluss sein. Der Bundestag hat im Oktober 2018 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Hiernach werden die Arbeitgeber ab 01.01.2019 wieder genau die Hälfte des Zusatzbeitrages übernehmen, so dass die Beiträge insgesamt wieder paritätisch finanziert werden. Dadurch erhöht sich das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer.

Aber auch für Selbständige mit geringem Einkommen, die freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, wird es eine spürbare Erleichterung geben. Bisher müssen diese Beiträge auf Grundlage eines fiktiven Einkommens zahlen. Dabei wird aktuell ein Mindesteinkommen von 2.283,50 EUR angesetzt. Dies auch dann, wenn das tatsächliche Einkommen geringer ausfällt. Die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung liegen damit bei ungefähr 350,- EUR im Monat. Das ist für viele Selbständige, die wenig erwirtschaften, schwer zu stemmen.

Nach der Gesetzesänderung durch das GKV Versichertenentlastungsgesetz halbiert sich für hauptberuflich Selbständige mit geringen Einkommen das für die Berechnung heranzuziehende Mindesteinkommen von 2.283,50 EUR auf 1.142 EUR. Je nach Krankenkasse ergibt sich damit ein monatlicher Mindestbeitrag von 167 EUR bis 186 EUR (zzgl. Pflegeversicherung).

Mehr Informationen zum Thema Versichertenentlastungsgesetz finden Sie hier: https://www.versichertenentlastungsgesetz.de/gkv-veg/

 

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