Skip to main content
print-header
  • Thüringer Bürgerbeauftragter - seit 25 Jahren im Dienst von Bürgern, Parlament und Verwaltung

    Foto: Thüringer Landtag
  • Schrift Bürgergeld durchgestrichen, Grundsicherungsgeld hervorgehoben

    Der Bürgerbeauftragte informiert über wichtige Änderungen im (Sozial-)Recht 2026

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Spielzeugbus

    Fall des Monats: Warten auf den Schulbus – kostenpflichtige Betreuungszeit?

    Foto: Sommaruga Fabio/pixelio.de
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Nudeln mit Tomatensoße auf einem Teller

    Mittagessen in der Schule ohne Aufsichtspflicht und Versicherung?

    Foto: Klaus Steves/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Bürgerbeauftragter fordert: Gnadenerlass für falsche Bußgeldbescheide auch in Thüringen

Als falsches Signal wertet der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, den Erlass des Thüringer Innenministeriums, die Bescheide nicht aufzuheben, die nach dem neuen, nichtigen Bußgeldkatalog ergangenen sind. „Damit wird das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger grob gestört“ so Herzberg. „Wer, vom 28. April bis 1. Juli einen Bußgeldbescheid bekam oder ein Verwarnungsgeld im Vertrauen auf die rechtsstaatliche Richtigkeit akzeptierte, zahlte oft deutlich mehr, obwohl die Verordnung rechtswidrig war.“ Dies gelte für alle rechtskräftig gewordenen Entscheidungen. Für die Bürgerinnen und Bürger gebe es hier keine Widerspruchs- bzw. Einspruchsmöglichkeiten mehr.

Brandenburg hat mit einem Gnadenerlass die falschen Bußgeldbescheide aufgehoben, die Differenz der Bußgelder zwischen altem und neuem Bußgeldkatalog wird zurückerstattet, außerdem werden Fahrverbote, die nach dem alten Bußgeldkatalog nicht verhängt worden wären, nicht vollstreckt und die Führerscheine zurückgeschickt. „Ich halte das für den besseren Weg, um das Vertrauen der Menschen in die Verwaltung nicht noch weiter ins Wanken zu bringen“ so Herzberg. Zu Fehlern müsse auch der Staat stehen und könne diese nicht auf dem Rücken der Menschen austragen. „Dass Verkehrsverstöße geahndet werden müssen, steht außer Frage, aber im Rechtsstaat bitte auch auf einer soliden rechtlichen Grundlage“ so Herzberg.

Die zuständigen Verwaltungsbehörden sind durch den Erlass des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales daran gebunden, hier keine Rückerstattung vorzunehmen. Entsprechende Bürgeranfragen müsse der Bürgerbeauftragte daher mit Hinweis auf die Thüringer Erlasslage abschlägig beantworten.

Auto fährt schnell an Blitzer vorbei
Bild: Tim Reckmann/pixelio

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Wir prüfen Ihr Anliegen, schauen genau hin, beraten und unterstützen Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Wir prüfen Ihr Anliegen, schauen genau hin, beraten und unterstützen Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten