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  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
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Bürgerbeauftragter fordert: Gnadenerlass für falsche Bußgeldbescheide auch in Thüringen

Als falsches Signal wertet der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, den Erlass des Thüringer Innenministeriums, die Bescheide nicht aufzuheben, die nach dem neuen, nichtigen Bußgeldkatalog ergangenen sind. „Damit wird das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger grob gestört“ so Herzberg. „Wer, vom 28. April bis 1. Juli einen Bußgeldbescheid bekam oder ein Verwarnungsgeld im Vertrauen auf die rechtsstaatliche Richtigkeit akzeptierte, zahlte oft deutlich mehr, obwohl die Verordnung rechtswidrig war.“ Dies gelte für alle rechtskräftig gewordenen Entscheidungen. Für die Bürgerinnen und Bürger gebe es hier keine Widerspruchs- bzw. Einspruchsmöglichkeiten mehr.

Brandenburg hat mit einem Gnadenerlass die falschen Bußgeldbescheide aufgehoben, die Differenz der Bußgelder zwischen altem und neuem Bußgeldkatalog wird zurückerstattet, außerdem werden Fahrverbote, die nach dem alten Bußgeldkatalog nicht verhängt worden wären, nicht vollstreckt und die Führerscheine zurückgeschickt. „Ich halte das für den besseren Weg, um das Vertrauen der Menschen in die Verwaltung nicht noch weiter ins Wanken zu bringen“ so Herzberg. Zu Fehlern müsse auch der Staat stehen und könne diese nicht auf dem Rücken der Menschen austragen. „Dass Verkehrsverstöße geahndet werden müssen, steht außer Frage, aber im Rechtsstaat bitte auch auf einer soliden rechtlichen Grundlage“ so Herzberg.

Die zuständigen Verwaltungsbehörden sind durch den Erlass des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales daran gebunden, hier keine Rückerstattung vorzunehmen. Entsprechende Bürgeranfragen müsse der Bürgerbeauftragte daher mit Hinweis auf die Thüringer Erlasslage abschlägig beantworten.

Auto fährt schnell an Blitzer vorbei
Bild: Tim Reckmann/pixelio

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