Bürgerbeauftragter fordert: Gnadenerlass für falsche Bußgeldbescheide auch in Thüringen
Als falsches Signal wertet der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, den Erlass des Thüringer Innenministeriums, die Bescheide nicht aufzuheben, die nach dem neuen, nichtigen Bußgeldkatalog ergangenen sind. „Damit wird das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger grob gestört“ so Herzberg. „Wer, vom 28. April bis 1. Juli einen Bußgeldbescheid bekam oder ein Verwarnungsgeld im Vertrauen auf die rechtsstaatliche Richtigkeit akzeptierte, zahlte oft deutlich mehr, obwohl die Verordnung rechtswidrig war.“ Dies gelte für alle rechtskräftig gewordenen Entscheidungen. Für die Bürgerinnen und Bürger gebe es hier keine Widerspruchs- bzw. Einspruchsmöglichkeiten mehr.
Brandenburg hat mit einem Gnadenerlass die falschen Bußgeldbescheide aufgehoben, die Differenz der Bußgelder zwischen altem und neuem Bußgeldkatalog wird zurückerstattet, außerdem werden Fahrverbote, die nach dem alten Bußgeldkatalog nicht verhängt worden wären, nicht vollstreckt und die Führerscheine zurückgeschickt. „Ich halte das für den besseren Weg, um das Vertrauen der Menschen in die Verwaltung nicht noch weiter ins Wanken zu bringen“ so Herzberg. Zu Fehlern müsse auch der Staat stehen und könne diese nicht auf dem Rücken der Menschen austragen. „Dass Verkehrsverstöße geahndet werden müssen, steht außer Frage, aber im Rechtsstaat bitte auch auf einer soliden rechtlichen Grundlage“ so Herzberg.
Die zuständigen Verwaltungsbehörden sind durch den Erlass des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales daran gebunden, hier keine Rückerstattung vorzunehmen. Entsprechende Bürgeranfragen müsse der Bürgerbeauftragte daher mit Hinweis auf die Thüringer Erlasslage abschlägig beantworten.