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  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Bürgerbeauftragter begrüßt Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige in Thüringen

Der Bürgerbeauftragte begrüßt die jetzt gefundene Übergangsregelung, damit nun der Entlastungsbetrag i.H.v. 125,- € für Nachbarschaftshilfe zunächst ohne Pflegekurs in Anspruch genommen werden kann. „Damit ist Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige endlich auch tatsächlich möglich. Ich frage mich aber wirklich, warum diese Lösung nicht bereits vor 6 Monaten hätte gelten können.“

Zuvor hatte Herzberg auf einen eklatanten Missstand aufmerksam gemacht: In Thüringen waren zwar per Verordnung die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass der Entlastungsbetrag auch für Angebote der Unterstützung im Alltag durch Nachbarn oder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer eingesetzt werden kann. Dies aber nur nach vorheriger Absolvierung eines Pflegekurses. Diese Pflegekurse haben die Pflegekassen aber bis heute nicht anbieten können.

Die jetzt gefundene Übergangsregelung ermöglicht, dass die Pflegehelfer den Kurs bis Ende 2024 absolvieren, aber schon vorher tätig werden können. Erste Kurse sollen ab September angeboten werden.

Herzberg: „Das ist ein wichtiger Schritt. Die Zeit bis Ende 2024 sollte aber auch genutzt werden, um das Verfahren weiter zu vereinfachen und lebensnäher, bürgerfreundlicher und bürokratieärmer auszugestalten.“

Online-Informationen zu den Unterstützungsangeboten Pflegebedürftiger im Alltag: https://www.tmasgff.de/gesundheit/pflege/aupa  

Mann hängt im Garten Wäsche auf
Foto: Klaus Steves/pixelio.de

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