Bürgerbeauftragter begrüßt Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige in Thüringen
Der Bürgerbeauftragte begrüßt die jetzt gefundene Übergangsregelung, damit nun der Entlastungsbetrag i.H.v. 125,- € für Nachbarschaftshilfe zunächst ohne Pflegekurs in Anspruch genommen werden kann. „Damit ist Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige endlich auch tatsächlich möglich. Ich frage mich aber wirklich, warum diese Lösung nicht bereits vor 6 Monaten hätte gelten können.“
Zuvor hatte Herzberg auf einen eklatanten Missstand aufmerksam gemacht: In Thüringen waren zwar per Verordnung die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass der Entlastungsbetrag auch für Angebote der Unterstützung im Alltag durch Nachbarn oder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer eingesetzt werden kann. Dies aber nur nach vorheriger Absolvierung eines Pflegekurses. Diese Pflegekurse haben die Pflegekassen aber bis heute nicht anbieten können.
Die jetzt gefundene Übergangsregelung ermöglicht, dass die Pflegehelfer den Kurs bis Ende 2024 absolvieren, aber schon vorher tätig werden können. Erste Kurse sollen ab September angeboten werden.
Herzberg: „Das ist ein wichtiger Schritt. Die Zeit bis Ende 2024 sollte aber auch genutzt werden, um das Verfahren weiter zu vereinfachen und lebensnäher, bürgerfreundlicher und bürokratieärmer auszugestalten.“
Online-Informationen zu den Unterstützungsangeboten Pflegebedürftiger im Alltag: https://www.tmasgff.de/gesundheit/pflege/aupa