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  • der Landtagspräsident hält den Jahresbericht vor sich in den Händen

    Übergabe des Tätigkeitsberichts des Thüringer Bürgerbeauftragten an den Präsidenten des Thüringer Landtags

    Dr. Thadäus König, Präsident des Thüringer Landtags, Foto: Thüringer Landtag
  • Teilstück einer metallenen Wasserleitung mit Abfluss und Hahn

    Trinkwasserleitungen aus Blei - gefährlich und inzwischen auch verboten!

    Foto: Günter Havlena/pixelio.de
  • Wird die Aufwandsentschädigung für die Nachbarschaftshilfe (131 €) als Einkommen beim Wohngeld berücksichtigt?

    Foto: erysipel/pixelio.de
  • Thüringer Bürgerbeauftragter - seit 25 Jahren im Dienst von Bürgern, Parlament und Verwaltung

    Foto: Thüringer Landtag
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Aktuelle Änderungen im BAföG

Bürgerbeauftragter begrüßt die Verbesserungen

Am 23. Juni 2022 beschloss der Bundestag das 27. BAföG-Änderungsgesetz. Der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, begrüßt die Verbesserungen für Studierende. „Neben der Erhöhung der Bedarfssätze halte ich besonders die Anhebung der Altershöchstgrenze von 30 auf 45 Jahre für richtig. Diese Änderung trägt den veränderten Erwerbs- und Bildungsbiografien in der heutigen Zeit Rechnung. Menschen mit Lebensverläufen, bei denen sich ein Studium nicht nahtlos an den Schulabschluss anschließt, sondern sich manchmal erst nach Ausbildung und Berufszeit der Wunsch nach einem Studium entwickelt, fallen nun nicht mehr in ein finanzielles Loch. Diesen Menschen konnte ich bislang keinen wirklich zielführenden Rat geben.“

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Der Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro.
  2. Die Altersgrenze für den Bezug von BAföG wird auf 45 Jahre (=Beginn des Studiums) angehoben.
  3. Die Einkommensfreigrenze der Eltern wird um 20,75 % angehoben.
  4. Die Einkommensfreigrenze für Studierende wird angehoben. Das bedeutet, dass ein z.B. 520 €-Minijob beim BAföG anrechnungsfrei bleibt.
  5. Erhöhung des Vermögensfreibetrages von bisher 8.200 € auf 15.000 € für alle Personen unter 30 Jahren bzw. 45.000 € für die über 30-jährigen.

Die Änderungen treten für Schülerinnen und Schüler zum kommenden Schuljahresbeginn und für Studierende zum Wintersemester 2022/2023 in Kraft.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/220623-bafoeg.html

Formular Bafög Antrag
Foto: Tim Reckmann/pixelio.de

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