Aktuelle Änderungen im BAföG
Bürgerbeauftragter begrüßt die Verbesserungen
Am 23. Juni 2022 beschloss der Bundestag das 27. BAföG-Änderungsgesetz. Der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, begrüßt die Verbesserungen für Studierende. „Neben der Erhöhung der Bedarfssätze halte ich besonders die Anhebung der Altershöchstgrenze von 30 auf 45 Jahre für richtig. Diese Änderung trägt den veränderten Erwerbs- und Bildungsbiografien in der heutigen Zeit Rechnung. Menschen mit Lebensverläufen, bei denen sich ein Studium nicht nahtlos an den Schulabschluss anschließt, sondern sich manchmal erst nach Ausbildung und Berufszeit der Wunsch nach einem Studium entwickelt, fallen nun nicht mehr in ein finanzielles Loch. Diesen Menschen konnte ich bislang keinen wirklich zielführenden Rat geben.“
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Der Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro.
- Die Altersgrenze für den Bezug von BAföG wird auf 45 Jahre (=Beginn des Studiums) angehoben.
- Die Einkommensfreigrenze der Eltern wird um 20,75 % angehoben.
- Die Einkommensfreigrenze für Studierende wird angehoben. Das bedeutet, dass ein z.B. 520 €-Minijob beim BAföG anrechnungsfrei bleibt.
- Erhöhung des Vermögensfreibetrages von bisher 8.200 € auf 15.000 € für alle Personen unter 30 Jahren bzw. 45.000 € für die über 30-jährigen.
Die Änderungen treten für Schülerinnen und Schüler zum kommenden Schuljahresbeginn und für Studierende zum Wintersemester 2022/2023 in Kraft.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/220623-bafoeg.html