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  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Wohngeld für Januar bereits jetzt beantragen - Bürgerbeauftragter erwartet massiven Bearbeitungsstau

PRESSEMITTEILUNG

Wohngeld für Januar bereits jetzt beantragen
Thüringer Bürgerbeauftragte erwartet massiven Bearbeitungsstau

Mit Blick auf die zum 1.1.2023 in Kraft tretende Wohngeldreform erklärte heute der Thüringer Bürgerbeauftragte:

“Fast 50.000 Thüringer Haushalte werden zum 1.1.2023 erstmals Anspruch auf Wohngeld haben. Mit durchschnittlich 370 EUR monatlichem Wohngeld steht vielen Thüringerinnen und Thüringern angesichts steigender Preis und Energiekosten eine wichtige Hilfe zu.

Leider ist schon jetzt absehbar, dass viele Betroffene mehrere Monate auf die tatsächliche Auszahlung der Leistung werden warten müssen, weil die Kommunen der erwartbaren Antragsflut nicht gewachsen sind. Leider steht in Thüringen auch die Möglichkeit, einen Wohngeldantrag digital zu stellen, nicht zum 1.1.2023 zur Verfügung.

Ich rate daher dringend, bereits jetzt einen Wohngeldantrag für die Zeit ab 1.1.2023 zu stellen. Wer unsicher ist, kann sich mithilfe des WohngeldPlus-Rechners, der auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgerufen werden kann, über den evtl. Anspruch informieren. Bei Fragen oder Problemen berät auch der Bürgerbeauftragte unter 0361/57 3113871.“

Wohngeldrechner:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

 

Pressekontakt für Rückfragen

Susan Kasten
Tel.: 0361 57 3113878
susan.kasten@buergerbeauftragter-thueringen.de

Geldschein an Heizregulator
Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter

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