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  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Video-Konferenz der Bürgerbeauftragten der Bundesländer

Die parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten der Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Thüringen fanden sich am 5. Juni 2020 zu einer zweistündigen Video-Konferenz zusammen. Zentrales Thema war der Erfahrungsaustausch angesichts der Einschränkungen aufgrund der Coronakrise. Alle Bürgerbeauftragten waren sich darin einig, dass die nunmehr stattfindenden Lockerungen im öffentlichen Leben sich auch in der – weiteren - Öffnung von Rathäusern und sonstigen Ämtern auswirken müsse.

Der Thüringer Bürgerbeauftrage, Dr. Kurt Herzberg, dazu: „Unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen sollten die Bürger nunmehr auch wieder in unmittelbaren Kontakt zu den Behörden treten dürfen, weil die Menschen zur Klärung mitunter diesen direkten Kontakt brauchen. Die Ämter dürfen sich nicht einschließen.“

Außerdem sahen alle Bürgerbeauftragte die die Alten- und Pflegeheime betreffenden, zum Teil massiven Kontaktbeschränkungen sehr kritisch. Bei allem Verständnis für den nötigen Infektionsschutz der Schwächsten und die Schwierigkeit, hier eine angemessene, für alle Beteiligten sachgerechte Handhabung zu finden, dürfe dieser Schutz aber nicht zur totalen – und letztlich seelisch zerstörerischen – Isolation führen.

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