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  • Thüringer Bürgerbeauftragter - seit 25 Jahren im Dienst von Bürgern, Parlament und Verwaltung

    Foto: Thüringer Landtag
  • Schrift Bürgergeld durchgestrichen, Grundsicherungsgeld hervorgehoben

    Der Bürgerbeauftragte informiert über wichtige Änderungen im (Sozial-)Recht 2026

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Spielzeugbus

    Fall des Monats: Warten auf den Schulbus – kostenpflichtige Betreuungszeit?

    Foto: Sommaruga Fabio/pixelio.de
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Nudeln mit Tomatensoße auf einem Teller

    Mittagessen in der Schule ohne Aufsichtspflicht und Versicherung?

    Foto: Klaus Steves/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

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Video-Konferenz der Bürgerbeauftragten der Bundesländer

Die parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten der Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Thüringen fanden sich am 5. Juni 2020 zu einer zweistündigen Video-Konferenz zusammen. Zentrales Thema war der Erfahrungsaustausch angesichts der Einschränkungen aufgrund der Coronakrise. Alle Bürgerbeauftragten waren sich darin einig, dass die nunmehr stattfindenden Lockerungen im öffentlichen Leben sich auch in der – weiteren - Öffnung von Rathäusern und sonstigen Ämtern auswirken müsse.

Der Thüringer Bürgerbeauftrage, Dr. Kurt Herzberg, dazu: „Unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen sollten die Bürger nunmehr auch wieder in unmittelbaren Kontakt zu den Behörden treten dürfen, weil die Menschen zur Klärung mitunter diesen direkten Kontakt brauchen. Die Ämter dürfen sich nicht einschließen.“

Außerdem sahen alle Bürgerbeauftragte die die Alten- und Pflegeheime betreffenden, zum Teil massiven Kontaktbeschränkungen sehr kritisch. Bei allem Verständnis für den nötigen Infektionsschutz der Schwächsten und die Schwierigkeit, hier eine angemessene, für alle Beteiligten sachgerechte Handhabung zu finden, dürfe dieser Schutz aber nicht zur totalen – und letztlich seelisch zerstörerischen – Isolation führen.

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