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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.

Bürgerbeauftragter fordert klare, einheitliche und verständliche Kommunikation der Corona-Regeln

Angesichts der aktuellen Diskussion um eventuelle Anpassungen der Corona-Regeln wies der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen am 07.02.2022 in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die jeweils geltenden Regelungen den Bürgerinnen und Bürgern auch transparent und verständlich kommuniziert werden müssen. Dr. Kurt Herzberg erklärte deshalb am Montag:

„Ich fordere die Landesregierung dringend auf, die aktuellen Verhaltensregeln und Beschränkungen transparent und verständlich zu kommunizieren. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen gar nicht, ob eine Veranstaltung – beispielsweise ein Treffen der Eltern eines Kindergartens – überhaupt möglich ist bzw. welche Regeln hier einzuhalten sind.

Ein Problem dabei ist, dass in Thüringen ab heute die inzwischen Vierte Änderungsverordnung der Infektionsschutz-Maßnahmeverordnung in Verantwortung des Sozialministeriums gilt und daneben die Allgemeinverfügung des Thüringer Bildungsministeriums. Außerdem spielen Bundesrecht und - zum Teil unterschiedliche - kommunale Regelungen eine Rolle. Hier verlieren die Menschen den Überblick.

Wer sich im Internet informiert, findet das Corona-Informationsportal des Freistaats und daneben auf den Seiten des Gesundheits- und Bildungsministeriums je eigene Darstellungen von dem, was aktuell gilt. Hier braucht es dringend einen einheitlichen Informationskanal. Wer will, dass sich die Menschen an die Regelungen halten, muss einheitlich, verständlich und transparent informieren. Dabei besteht in Thüringen noch deutlicher Verbesserungsbedarf.“

 

Pressekontakt für Rückfragen
Susan Kasten
Tel.: 0361 57 3113878
E-Mail: susan.kasten@buergerbeauftragter-thueringen.de

Tische im Restaurant, nur zur Hälfte eingedeckt
Foto: Andrea Damm/pixelio.de

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